Mitglied inaktiv
Hallo... Ich bin gerade erst im dezember 05 in eine 3 zimmer wohnung gezogen und habe 2 Kinder (* 01.10.02 & 01.05.04) und das dritte kommt am 01.09.06. Soweit so gut.. Leider sind meine Kinder viel und gerne aktiv aber leider ist das für einen Nachbarn ein ärgerniss. Jetzt habe ich von meinem vermieter ein schreiben bekommen der wie folgt lautet... Meine Wohnung ist seit tag des einzugs ständig ausgangspunkt von erhebelicher Lärmbelästigung. dieses äußert sich durch überlautes wohnverhalten, extremen kinderlärm-gepolter und hin-und her laufen. Ich sollte mich an die Hausordnung halten denn diese sei bestandteil des mietvertrages. Auch von Kindern kann ein angemessenes Maß von Rücksichtnahme verlangt werden.Bitte wirken sie entsprechend ein. Nun meine Frage kann ich auf grund dessen das meine kinder laut sind meine Wohnung verlieren??? Ich sage meinen Kindern immer wieder das sie leise sein sollen, aber wie soll ich einen nicht 2 Jährigen und einem 3 jährigen das lärmen, laufen und spielen verbieten?? Ich habe totale Angst jetzt wieder in eine andere Wohnung zu müssen. Ist die Angst berechtigt???? Mit freundlichem Gruß sonja Andre
Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Gruß, NB
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