Mitglied inaktiv
Habe die fragen der anderen gelesen und seitdem hippelig, was in der Schwangerschaft ja nicht von vorteil ist. Meine eltern haben mir das haus im wege der vorweggenommenen erbfolge übergeben, in dem vertrag steht, daß sie es ausschließlich mir geben wollten, ich war damals weder verheiratet noch hatte kinder. In dem Vertrag steht,d aß sie es im falle, daß ich vor ihnen versterbe kostenlos zurückfordern kann und ich mußte ihnen in dem vertrag ebenfalls die vollmacht geben, das haus zurückzufordern und beim grundbuchamt die auflassung zu erklären. Nun ca. 8 Jahre später bin ich verheiratet, habe zwei kinder, habe 35.000 Euro in das haus gesteckt, in der zeit als ich noch nicht verheiratet war. für mich war es eigentlich selbstverständlich, daß das haus mein mann nach meinem tode erhält, wir haben ein testament auf gegenseitigkeit und falls meine eltern es zurückfordern sollten, daß er halt das bekommt, was ich reingesteckt habe bzw. was wir zusammen reingesteckt haben. Nun mache ich mir gedanken, als ich die beiden anderen beiträge gelesen habe. Was ist nun zu tun. ich habe fragen hierzu: 1. ist es so, daß meinem mann noch nicht mal das zusteht, was ich reingesteckt habe 2. was ist wenn in den nachfolgenden Jahren, alle Rechnungen nur ausschließlich auf meinem Mann laufen, hat er dann anspruch das geld rauszubekommen 3. kann ich diese vollmacht die ich damals abgegeben habe, wiederrufen ohne daß meine Eltern was davon mitbekommen 4. kann ich meinem mann eine vollmacht erteilen, im falle meines todes, also eine vollmacht di eüber den tod hinausgeht, alles zurückzufordern was ich bzw. wir reingesteckt haben, im falle daß meine eltern das haus zurückfordern sollten. 5. was können si emir raten
Liebe Natascha, bitte die Hinweise geben. Ich kann auf allgemeine Fragen in diesem Umfang. WEnden Sie sich an meine E-Mail, wenn Sie entgeltlichen Rat wollen (nicola.bader@rz-online.de) oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Gruß, NB
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