Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnung vermieten/Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnung vermieten/Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Vorgeschichte: Wir wohnen in einem 2 Familienhaus. Jeweils mit 2 eigenen Wohnungen mit je 70 bis 80qm und je 4 Zimmer. Unten wir ( sagen wir Familie Müller) oben die Schwiegermutter ( Frau Mayer). Wir haben 4 Kinder. Zwei Große und zwei ungeplante kleine. Platzmangel....also durften die Großen hoch zur Oma ziehen. Diese ist nun verstorben. Geerbt hat ihr getrennt lebender Mann und mein Mann zu 50%) Heißt plötzlich doppelt soviel Strom/ Wasser/ Grundsteuer etc zahlen Die Kinder sind jetzt sozusagen in ihrer eigenen Wohnung. Mein Schwiegervater würde die Wohnung gerne vermieten, da er seine eigene Wohnung abzahlen muss. Nur wohin dann mit den 2 Enkeln. Unser Sohn macht nun eine schulische Ausbildung und verdient kein Geld. Könnte der Opa die Wohnung auch an seine eigenen Enkel vermieten? Bzw. Müssten wir dann meinem Schwiegervater die Miete zahlen da wir ja Unterhaltspflichtig sind in der Ausbildung. Oder könnte er Mietzuschuss/ Wohngeld von irgend nem Amt beantragen Die Hälfte der Wohnung gehört ja immer noch meinem Mann. Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gehört hier nicht her - ist aber unten sehr gut beantwortet worden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wie alt sind die Kinder - vermutlich alle unter 25? Bis zu diesem Alter gibt es keinen Anspruch auf staatlich finanzierten eigenen Wohnraum für den Nachwuchs. Also grundsätzlich habt ihr 2 Möglichkeiten: entweder in eurer Wohnung zusammenrücken - wäre bei 4 Zimmern ja theoretisch machbar (2 Kinderzimmer, WZ, SZ) oder ihr verlegt eure Betten mit ins WZ, damit die größeren je ein Zimmer haben und die kleineren eines zusammen. Ansonsten werdet ihr die zweite Wohnung finanzieren müssen. Evtl. könnte der Sohn in der schulischen Ausbildung Bafög beantragen? Oder macht aus der oberen Wohnung eine WG und sucht zahlende Mitbewohner für eure Söhne?!


Mitglied inaktiv

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Allein die Miete einstreichen kann der Schwiegervater nicht. Dein Mann ist Miteigentümer. Die beiden müssten sich gegenseitig auszahlen.


Mitglied inaktiv

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Zusammenrücken wird schwierig. Kinderzimmer mit je 9 qm. Bei nem 16 jährigen mit bald 20ährigem Bruder. Und die Kleinen auch demnächst 12. Junge und Mädchen. Er könnte aber Miete verlangen und müsste uns dann die Hälfte abgeben oder zurückzahlen? Oder habe ich da was falsch verstanden.?


KielSprotte

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Genau - wenn alles ganz korrekt laufen soll, macht ihr einen Vertrag mit Schwiegervater und deinem Mann als Eigentümer. Ortsübliche Nettomiete + Nebenkosten. Und ihr müsstet ihm dann quasi 50% davon zahlen, oder anders ihr als Eltern würdet 50% an den Opa zahlen und 50% an euch (bzw. dem KV) selbst. Vielleicht wäre es sinnig, ein Extra-Konto für die Wohnung anzulegen, wo die Mietzahlung raufgeht, die Nebenkosten von gezahlt werden (Steuer, Strom, GEZ etc.) und der Rest wird dann durch 2 geteilt. Ihr vermietet also quasi die 50% an euch selbst.


Mitglied inaktiv

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Der Opa will echt Miete vom Enkel verlangen. Wie ist der denn drauf. Da sieht man es wieder. Jahre sich um nix kümmern und dann die Hand aufhalten. Ersatz der Kosten wäre ja verständlich. Will der Opa die ganze Miete muss er deinen Mann auszahlen. So muss es geteilt werden und versteuert sowieso werden.


KielSprotte

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Naja, ich kann den Opa verstehen: 2 Leute erben etwas, warum soll nur einer davon den Nutzen und der andere vielleicht noch Kosten haben? Normalerweise sucht man sich als Familie eine passende Wohnung / Haus. Das es hier nun jahrelang durch die Konstellation "Oma wohnt im gleichen Haus und nimmt Enkel auf" gut gelaufen ist - OK. Aber jetzt ist die Situation eine andere, warum soll der Opa auf sein Erbe verzichten, damit der Sohn es sich mit seiner Familie gemütlich machen kann? Zumal er ja selber scheinbar einen Kredit zu zahlen hat. Alternative wäre den Opa auszuzahlen und aus den 2 Wohnungen eine zu machen.


Mitglied inaktiv

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Ja das ist hier nicht anders gewesen. Ein Haus Eigentümer der Opa von meinen Mann und Schwiegermutter als Tochter. Opa stirbt Oma wird Eigentümer. Hat neben der Schwiegermutter noch eine andere Tochter. Die stirbt aber noch vor der eigenen Mutter. Dann stirbt die Oma und der Mann der verstorbenen Tochter erbt mit. Der stirbt 3 Jahre nach Oma. Vorher nie was geregelt. Plötzlich war die Tochter der verstorbenen Schwester und meine Schwiegermutter Erbe. Schwiegermutter musste dann ihre Nichte auszahlen damit sie selbst das Haus bekommt. Nun wohnen wir drin und seit Jahren gibt es Stress um die Kosten. Mittlerweile haben wir dafür ein Konto wo die monatlichen kosten drauf gehen und davon abgehen. Extra Miete gibt es aus Steuergründen nicht.


Mitglied inaktiv

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Erst mal sorry weil es wohl das falsche Forum ist und danke für die Aufschlussreichen antworten. Ja ich verstehe ihn schon irgendwie. Jahrelang hat er hier alles in Schuss gehalten etc. Dann kam die Trennung und er hat "Oma" alles" überlassen. Kein Streit um Geld oder so und hat sich ne eigene kleine Wohnung gekauft. Theoretisch hätte er bis zur Rente fertig sein sollen mit abzahlen. Aber irgendwie lief da was mit der Finanzierung falsch. Hat zwar jetzt die Bank gewechselt und jetzt läuft es besser. Aber er ist jetzt 75 und arbeitet immer noch 30std die Woche um möglichst viel abzuzahlen, dass mein Mann ( sprich wir) ja keine Schulden erben. Sind aber immer noch 25.000 Restschuld. Also verstehe ich das schon. Jetzt erbt er was und bringt ihm rein gar nichts.


Mitglied inaktiv

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Der Schwiegervater hat ja auch das Problem, dass er durch die Erbschaft neue Schulden hat. Kosten Notar, Finanzamt etc . Haben selbst das Problem hier in der Familie. Mein Mann ist Einzelkind. Schwiegervater hat das Haus seiner Schwester geerbt und nur geringen Freibetrag. Dann gehört ja der Schwiegermutter das Haus in dem wir wohnen und selbst haben die auch ein Haus. Nun ist es Schwiegervater klar geworden, dass wenn seiner Frau was passiert er unser Haus zur Hälfte erbt, der andere teil ja dann mein Mann. Nun soll es endlich geregelt werden, auch weil wir uns weigern was an Wert reinzustecken. Auch müsste das per Kredit gehen und je später umso länger muss mein Mann dafür arbeiten gehen. Deinen Schwiegervater kann ich in soweit ja auch verstehen, aber alleine vermieten geht nun mal nicht. Könnt ihr ihn nicht auszahlen? Oder er hätte dieses Erbe auch ausschlagen können. Schenkung ginge auch... Beratung beim Notar evtl..... Da ist bei der Trennung ne Menge schief gelaufen Ansonsten würde ich es wie Kiel Sprotte machen. Miete auf separates Konto zahlen, alle Kosten davon bezahlen und Rest geteilt oder stehen lassen für Reparaturen.


Mitglied inaktiv

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Und zum Thema größere Wohnung/ Haus: Bei 2 Kindern hätte es ja gepasst. Wenn plötzlich ein ungeplantes Doppelpack kommt passt es plötzlich nicht mehr. Und wenn oben dann durch Auszug Schwiegervater alles passt war das doch perfekt. ( Und nebenbei...nicht immer ist derjenige der Böse der auszieht. )


desireekk

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Na ja… Die so genannten kleinen sind jetzt zwölf Jahre alt? Das sind ja dann einige Jahre ins Land gegangen in denen man sich etwas Neues hätte suchen können… Oder eben anders regeln… Den Rest kennst du ja schon, der wurde beantwortet. Viele Grüße D


luvi

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Bis jetzt war es ja gut geregelt. Die Lösung hat für alle gepasst. Warum hätte sich die Familie was anderes suchen sollen? Was soll denn mit Opaa Anteil der Wohnung passieren, wenn Opa stirbt? Gehört dann die Wohnung deinem Mann? Wem gehört eigentlich die Wohnung, in der ihr wohnt? Gehört die auch dem Opa und deinem Mann? Wäre es eine Möglichkeit, dass ihr dem Opa einen Anteil der Miete bezahlt? Ich finde es echt unfair, wenn ihr in dieser Wohnung nur die Nebenkosten bezahlt und der 75 jährige Opa muss arbeiten um seine Wohnung abzubezahlen, obwohl er eine 4 Zimmer Wohnung zur Hälfte besitzt. Wenn ihr umziehen müsstet, wäre die neue Wohnung wahrscheinlich auch teurer, als eure jetzige 4 Zimmer Wohnung. LG luvi


Felica

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Wir haben aus dem Grund die andere Partei ausbezahlt und das Haus übernommen. Hier kam aber noch dazu das das Haus so blöde geschnitten ist das wir die frei gewordenen Räume auch gar nicht an wen Fremdes hätten vermieten können. Jedenfalls nicht ohne riesen Umbau. Außer die monatliche Belastung für die Auszahlung und etwas mehr für Strom und Gas ändert sich bei uns wenig da wir bereits vorher immer die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Müll usw bezahlt haben. Ich würde nie ein haus teilen, entsprechend, wenn ihr es euch finanziell irgendwie leisten könnt, rate ich zur Auszahlung.


Felica

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Nein, das Haus wird bewertet als komplettes. Danach wird gegen gerechnet wie viel Miete ihr zahlen müsstet und wie viel die andere Partei. Die Differenz zu dem was der anderen Partei dann zusteht müsst ihr komplett an diese zahlen. Nebenkosten wie Müll, Steuer, Versicherung usw müssen extra berechnet werden. Das sind ja Kosten welche anfallen auch dann wenn das Haus leer steht bzw die andere Wohnung. Verbrauchssachen wie Wasser, Strom, gas müsst ihr dagegen zu 100% übernehmen wenn ihr das Haus alleine nutzt.


85kathali

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Dass dein Schwiegervater wieder in die Wohnung einzieht und sie mit seinen beiden Enkeln teilt ist keine Lösung, oder? Dann könnte er seine Wohnung verkaufen, müsste nicht mehr arbeiten, hätte eine schöne Summe zum "verprassen"... Und die beiden Enkel dürften in den kommenden Jahren ja auch ausziehen.... Sorry, wahrscheinlich habt ihr das auch schon überlegt. Aber es wäre so einfach


Mitglied inaktiv

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@desireekk warum hätten wir uns was neues suchen sollen. Wir haben die untere Wohnung gekauft bzw. müssen noch bißchen abzahlen. Dann kamen die Kleinen und da Oma oben zwei Zimmer “ übrig " hatte, hat sie Angeboten die 2 großen Enkel können ja zu ihr ziehen. WARUM sollen wir dann sagen:" nee du, da verkaufen wir die untere Wohnung wieder, Machen mords Verlust mit Grunderwerbssteuer, Notar evtl. noch Makler und suchen uns was anderes" Und Opa jetzt hier einziehen, würde er wohl nicht wollen. Der ist jetzt viele Jahre " Ruhe" gewöhnt. Und hier ist immer Remmidemmi. ( Wenn nicht zufällig Corona im Umlauf ist) Es gibt hier tolle, liebe und sachliche Antworten sowie auch Denkanstöße. Aber bei manchen frag ich mich, ob sie wirklich nur von sich auf andere schließen. Es war nur die Frage, in einem falschen Expertenforum, ob es möglich ist, dass... Dann kommen qualifizierte Antworten . Es kommen antworten von welchen die eine ähnliche Situation haben und sich reinversetzen können. Und dazwischen immer jemand der " angreift". Ja wir haben uns viele Gedanken gemacht. Und ganz richtig, Notar, Beerdigung, anderweitige Schulden der Oma etc sind auch noch Kosten die wir uns teilen. Deswegen war es nur seine Überlegung / Frage / Feststellung.


Mitglied inaktiv

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@Saarlandmami2 So wie du es beschreibst das sind eben nicht die Fälle, wo die Leute auf die 90 zugehen und man sich Gedanken macht, wie es nach dem Ableben weiter geht. Wenn z.b. übertrieben gesagt die 60jährige putzmuntere Oma plötzlich vom Zug überollt wird, dann ist das so plötzlich, dass man sich davor keine Gedanken drüber macht...was ist wenn sie stirbt.


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