Liebe Frau Bader,
dürfen Kleinkinder (außerhalb der in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten) in der Wohnung Bobbycar fahren, auch wenn dort Laminat liegt und sie vom Untermieter gehört werden? Haben Sie vielleicht sogar das Az. für ein entsprechendes Urteil? Auch wenn dies immer nur für den Einzelfall gilt, wäre es eine wichtige Orientierung.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Astrid
Mitglied inaktiv - 04.09.2007, 12:07
Antwort auf:
Wohnung: Lärm durch Bobbycar erlaubt?
Hallo,
Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!!
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2007
Antwort auf:
Wohnung: Lärm durch Bobbycar erlaubt?
HALLO
egal was im vertrag steht,kinder können grundsätzlich ab morgens 7 uhr krach machen,egal wo und wie!!
lg
melanie
Mitglied inaktiv - 04.09.2007, 13:08