Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnortwechsel während Beschäftigungsverbots erlaubt?

Frage: Wohnortwechsel während Beschäftigungsverbots erlaubt?

marie16

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Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit mit einem befristeten Vertrag an einer Schule angestellt. Dieser läuft im September aus. Aufgrund gesundheitlicher Probleme befinde ich mich derzeit im Beschäftigungsverbot, mein ET ist der 02.09. Mein Mann hat vor einigen Monaten ein Jobangebot erhalten, das wir beide gerne annehmen wollten. Seine Arbeit beginnt im Juli, ich wäre dann im August "hinterhergezogen", wenn die Sommerferien begonnen haben (während der Sommerferien beginnt mein Mutterschutz, nach den Ferien endet mein Vertrag). Durch die neuen Umstände, wäre es jetzt natürlich möglich, direkt gemeinsam umzuziehen, da ich ja bis zum Mutterschutz freigestellt bin. Meine Frage: "Darf" ich denn während des laufenden Vertrages überhaupt umziehen oder könnte der Arbeitgeber da Widerspruch einlegen? Wäre es aus versicherungstechnischen/finanziellen Gründen sinnvoller, erst zu den Sommerferien umzuziehen? Ich wechsele durch den Umzug das Bundesland, weiß daher nicht, ob das problematisch ist, da das Land ja mein AG ist. Falls das wichtig ist: Ich bin nicht verbeamtet. Vielen Dank


Sternenschnuppe

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Nein, Du kannst umziehen. Je nachdem warum Du ein BV hast kann es natürlich sein dass Dein AG eine geeignete Stelle schafft und Du dann arbeiten müsstest. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering in den meisten Fällen, aber einen Plan B solltest Du dann haben. Eltern oder Freunde bei denen Du solange unterkommen kannst, oder pendeln je nach Kilometer. Wo Du wohnst kann Dir auf jeden Fall keiner vorschreiben.


Mitglied inaktiv

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Umzug im BV ist grundsätzlich problematisch, da deine Arbeit dann nicht mehr zur Verfügung steht. In der Mutterschutzfrist ist es legal. Dann musst du aber auch konsequenterweise anschließend eine komplette Elternzeit nehmen und dir danach am neuen Wohnort eine neue Arbeit suchen. Sobald du weggezogen bist, kommt ein BV nicht mehr in Frage. (z.B. infolge neuer Schwangerschaft...).


Sternenschnuppe

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Solange man theoretisch pendeln könnte ist das kein Problem. Oder zurückziehen würde. Das kann der AG natürlich kurzfristig fordern wenn er eine geeignete Stelle schafft.


marie16

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Also auf der ärztlichen Bescheinigung ist das Verbot für "jede Tätigkeit" ausgesprochen. Als Lehrerin wäre es eher unwahrscheinlich, dass der AG da eine andere Tätigkeit findet, aber meiner Meinung nach schließt der Arzt es damit auch aus. Den Hinweis mit der Elternzeit verstehe ich nicht ganz, ich werde ja wie gesagt ab September ohnehin aus dem Vertrag ausscheiden, wäre also an diesen Arbeitsplatz ob mit oder ohne Schwangerschaft nach den Sommerferien nicht mehr zurückgekehrt. Theoretisch wäre Pendeln aber möglich, bzw. das Unterkommen bei Bekannten. Es handelt sich nur um knapp 3 Wochen (Umzug bis Beginn der Ferien)


Sternenschnuppe

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Guten Umzug !! :-)


Mitglied inaktiv

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"Theoretisch pendeln könnnte ...." - hinter diesen Worten verbirgt sich eigentlich ein Scheinarbeitsverhältnis, das ist Rechtsmißbrauch. Wenn die Absicht zu arbeiten nicht mehr gegeben ist, dann ist das Arbeitsverhältnis zu beenden und die Möglichkeit eines BV scheidet aus. Bitte die großzügigen Regelungen im Mutterschutz nicht mißbrauchen - das fällt auf alle Frauen im gebärfähigen Alter zurück und schadet dem Ganzen.


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