Wochenendarbeit obwohl bei Einstellung was anderes festgehalten wurde

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wochenendarbeit obwohl bei Einstellung was anderes festgehalten wurde

Hallo Frau Bader! Ich bin seit über 1 Jahr im Sicherheitsdienst. Bei Einstellung habe ich im Personalbogen angegeben das ich an Wochenenden und Feiertagen nicht arbeiten möchte, habe allerdings rein geschrieben das wenn mal Not am Mann ist, ich auch gerne mal einen Dienst übernehme. Jetzt ist es so das ich Vollzeit ausschließlich in Nachtschicht arbeite. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und unsere Kinder (6+8) leben in der Woche bei ihm ( da ich sie ja nachts auf Grund der Arbeit nicht betreuen kann), ich habe die Kinder immer am Wochenende. Dazu muss ich sagen das ich auch Samstags morgens erst aus der Nachtschicht komme. Ich habe keinen zusätzlichen Tag in der Woche frei. Ach so, bevor ich das vergesse...bei uns herrscht kein Personalmangel. In meinem Arbeitsvertrag ist das was im Personalbogen steht bindet. Ist das richtig das mein Chef sich daran halten muss und mich nicht an Wochenenden und Feiertagen einsetzten darf? Mit freundlichen Grüßen Steffi E.

von _19Steff79_ am 26.08.2017, 03:52



Antwort auf: Wochenendarbeit obwohl bei Einstellung was anderes festgehalten wurde

Hallo, arbeiten Sie denn sechs Tage die Woche? Egal, auch das wäre zulässig. Aufgrund der Regelung im Vertrag darf der Arbeitgeber Sie auch in Nachtschicht einsetzen. Ich würde mal mit ihm reden und die neue Situation erklären, vielleicht können Sie anders einsetzen, da er auf die persönlichen Belange der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen soll. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2017



Antwort auf: Wochenendarbeit obwohl bei Einstellung was anderes festgehalten wurde

Die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers müssen den familiären Interessen der Arbeitnehmerin gegenüber abgewogen werden und im billigen Ermessen eine Entscheidung getroffen werden. Das heißt, der Arbeitgeber soll dir entgegenkommen, soweit es seine betrieblichen Notwendigkeiten ermöglichen. Der Arbeitsvertrag scheint nicht klar genug abgefaßt zu sein?

Mitglied inaktiv - 26.08.2017, 18:48



Antwort auf: Wochenendarbeit obwohl bei Einstellung was anderes festgehalten wurde

Hi! Im Personalbogen hast du offensichtlich angegeben, dass du in Ausnahmefällen auch am WE oder Feiertags arbeiten kannst. Darauf darf der AG zurück kommen und dich entsprechend einsetzen. Ich würde dir raten, dich an deinen Chef zu wenden, ihm die neue Situation zu erklären und um entsprechende Änderung des Bogens bitten ("keine WE/Feiertage").

von cube am 28.08.2017, 10:49



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