Hallo Frau Bader,
Ich habe mehrere Fragen und vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen.
Ich habe folgendes Problem, ich bin 30 Jahre alt und war 8 Jahre in meinen Beruf als Hotelfachfrau. Da ich einen Kinderwunsch hab und dies mein Arbeitgeber gemerkt hat, hat man mich versucht raus zu Mobben daraufhin bin ich am 13.06 Krank geworden weil es eine große Belastung für mich war und am 15.06 hatte ich dann schon eine ordentliche kündigen zum 15.07 mit Freistellung ohne Grund in der Krankmeldung im Briefkasten. Ich hab auf wieder Einstellung geklarkt. Zum Gutetermin am 08.08 laut Anwalt sollte ich nicht teilnehmen, da wurde über eine Abfindung für mich gesprochen, und der Anwalt fragt mich jetzt ob ich damit einverstanden bin. Nun ist es aber so ich bin jetzt zufällig endlich schwanger geworden 5 ss und beziehe derzeit noch Krankengeld werde jetzt vom FA frei gestellt wegen Risiko Schwangerschaft. Macht es Sinn zu versuchen weiter auf Einstellung zu klagen? Oder könnte ich damit denn ganzen Zuspruch verlieren? Der Anwalt sagt wegen dem Verhältnis soll ich lieber die Abfindung nehmen. Aber ich weiß auch nicht wie es dann jetzt weiter gehen soll. Bin vom Physiologen auf Belastung krank geschrieben. Mein Job war mir eigedlich mit den Kollegen immer sehr lieb. Denn würde ich gerne nach der Schwangerschaft auch weiter machen. Hab auch Angst um mein Eigentum werde woll nach der Schwangerschaft mit Kind nicht so schnell wieder einen festvertag bekommen. Falls es da auf der Arbeit kein zurück gibt? Lauf ich dann wegen meiner Krankheit weiter übers krankengeld? Rechnen die mir meine Abfindung an? Mir ist der Halzungs Kessel kaputt gegangen und wenn ich kein Festvertagt hab hoffe ich das ich das von der Abfindung zahlen kann :( ich weiß gerade nicht weiter und bin sehr verzweifelt wäre über einen Ratschlag sehr Dankbar :, (
von
Liebelein
am 30.09.2018, 18:58
Antwort auf:
Auf wieder Einstellung klagen in der Schwangeschaft
Hallo,
da Sie bereits anwaltlich vertreten sind darf ich mich nicht äußern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2018
Antwort auf:
Auf wieder Einstellung klagen in der Schwangeschaft
Wenn du schon einen Anwalt hast, dann wirst du hier keine Beratung von Frau Bader erhalten.
Meine Meinung ist, wenn das Verhältnis schon so stark zerrüttet ist, dann schadet es deiner Gesundheit, weiter per Klage an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten. Zumal du während der Schwangerschaft ja gar nicht vor hast zu arbeiten.
Ich würde die Abfindung akzeptieren und eine neue Stelle suchen.
Mitglied inaktiv - 30.09.2018, 19:06
Antwort auf:
Auf wieder Einstellung klagen in der Schwangeschaft
selbst wenn du gewinnst...wie um himmels willen möchtest du da später wieder arbeiten? das wäre es mir echt nicht wert. wenn das verhältnis schon so kaputt ist? spätestens nach der elternzeit wirst du eh ordentlich gekündigt und dann hast auch die suche nach neuer arbeit. mach es lieber jetzt....das problem liegt nur brach aber löst sich nicht...
von
mellomania
am 30.09.2018, 19:09
Antwort auf:
Auf wieder Einstellung klagen in der Schwangeschaft
korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber fürs Elterngeld und Mutterschaftsgeld wäre es doch besser sie würde nicht die Abfindung nehmen sondern weiter dort angestellt sein. Vorallem wenn sie nun eh ein Beschäftigungsverbot erhält.
vielleicht wenn sich alles wieder beruhigt kann sie ja auch in der Elternzeit ein paar Stunden wieder arbeiten und man kann sich einigen und der Chef beruhigt sich, man weiss ja nie.
denn mit Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung, kann sie sich ja auch nicht arbeitssuchend melden und bekommt so keinerlei Geld, kein Mutterschaftsgeld und das Elterngeld fällt niedrig aus
von
littlestarling82
am 30.09.2018, 19:16
Antwort auf:
Auf wieder Einstellung klagen in der Schwangeschaft
Ich würde auch auf einstellung klagen. Gerade mit bv im hintergrund. Bezweifeln stark das die Abfindung die Verluste beim eg auffangen.
von
Felica
am 30.09.2018, 19:44
Antwort auf:
Auf wieder Einstellung klagen in der Schwangeschaft
Die Schwangerschaft wird dir bei der Klage nicht weiterhelfen, da diese erst nach der Kündigung eingetreten ist.
Bei der Frage "Abfindung oder weiterklagen" kommt es sicherlich auch auf die Höhe der Abfindung an.
von
chrissicat
am 01.10.2018, 13:16