Erika2014
Sehr geehrte Frau Bader, Ich trenne mich von dem Vater meines Kindes. Wir waren nicht verheiratet. 1) Wo soll ich Kindesunterhalt beantragen? 2) Ich werde entweder nach Sachsen (ich lebe momentan in Bayern) oder nach Polen (wenn ich kein Job in Sachsen finde) ziehen. Wenn ich nach Polen umziehen würde, wäre der Betrag für den Kindesunterhalt gleich wie in Deutschland? 3)Hat mein Kind den Anspruch auf Kindergeld, wenn ich nach Polen umziehen würde? Danke im voraus für Ihre Hilfe. Mit herzlichen Grüßen
Hallo, 1. Zunächst einmal mit ihm muss das geregelt werden 2a. Wenn es keine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gibt und sie ziehen ins Ausland, kann es problematisch werden.Lebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. 2 b. Frage ist, ob Sie so einfach überhaupt umziehen dürfen, insbesondere ins Ausland - wenn er die gemeinsame Sorge hat, nur, wenn er zustimmt. 3. http://www.wellington.diplo.de/contentblob/923374/Daten/3451311/Merkblatt_Kindergeld_DDatei.pdf Liebe Grüße NB
mellomania
kläre das umziehen aber mit dem vater. denn ohne seine zustimmung geht es nicht soweit ich weiß...
desireekk
Hallo, DU kannst umziehen, das Kind aber nicht so einfach. Grundsätzlich ist zu klären: habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? Generell aber: 1.) Bist Du nach dem Gesetz verpflichtet dass das Kind umfassend Umgang mit seinem Vater haben kann, wie willst Du das aus Sachsen oder Polen gewährleisten? 2.) Kann der Unterhalt in Ländern mit geringeren Lebenshaltungskosten angepasst werden. Oft wird die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums herangezogen. In allererster Linie solltest Du Dich mit dem Vater über den Unterhat einigen, den kann man relativ leicht selbst anhand der "Düsseldorfer Tabelle" ausrechnen. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/index.php Wenn Ihr Euch nicht einigt bzw. zur Unterzeichnung eines Titels kannst Du Dich an Dein Jugendamt wenden. Solltest Du vor Einigung nach Polen ziehen, musst Du Dich dort an die zuständigen Stellen wenden. Gruss D
la-floe
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast kannst du mit Kind wohin du willst. Auch nach Timbuktu. Kindesunterhalt "beantragst" du erstmal beim Vater, in dem du ihn zur Zahlung aufforderst. Am besten schriftlich. floe
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