Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird ein 400€ Job bei der Berechnung von Kitagebühren angerechnet

Frage: Wird ein 400€ Job bei der Berechnung von Kitagebühren angerechnet

Goldschatz12

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Hallo, Ich habe mal eine Frage zum Thema Kitagebühren. Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit. Habe erst mal zwei Jahre genommen. Unsere kleine soll nächstes Jahr im August,dann ist sie 2 1/2 in den Kindergarten gehen. Jetzt sind wir am überlegen ob es sinnvoll ist das ich nächstes Jahr wieder arbeiten gehe oder ob ich das dritte Jahr bis Januar 2015 meine Elternzeit verlängere wegen der Kitagebühr. Umso höher das Einkommen umso höher der Beitrag für den Kindergarten.richtig? Überlege jetzt ob ich mir einen 400€ Job Suche um die Familiekasse aufzubessern. meine Frage ist wenn ich einen 400€ Job mache,wird der auch mitangerechnet?lohnt sich das dann überhaupt? Welches Einkommen nehmen die zur Berechnung?wie beim Elterngeld die letzten 12Monate oder das aktuelle? Vielen Dank schonmal für ihre Hilfe LG


Sternenschnuppe

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Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ob alt oder aktuell. Im ersten Fall kann es dann zu einer Nachzahlung bei der nächsten Berechnung kommen. 400€ werden auf jeden Fall mitgerechnet, ist ja Einkommen dann. Ob es sich lohnt hängt von dden Gebühren ab. Für einen 400€ Job kann man aber ja auch vielleicht die Oma und / oder eine Tagesmutter nehmen, sind ja nicht so viele Stunden und bei einem Kindergarten zahlt man gleich den ganzen Monat.


Sunmoonstars

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Die 400€ werden bei der Berechnung der Kitagebühren mit angerechnet! Du musst alle Einkünfte eines Jahres nachweisen (auch Kindergeld gehört mit dazu!) Wenn dein Kind nä im. Aug in die Kita soll, musst du alle Nachweise von 2013 abgeben! Auch Elterngeld, Mutterschaftsgeld gehört dazu! Bei uns ist es so, wenn ich wieder arbeite u sich unsere Einkünfte erhöhen, bin ich verpflichtet dies nachträglich angeben,dann wird neu berechnet! Mein Mann hat auch einen Nebenjob.den wir angeben mussten!


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