Mitglied inaktiv
Hallo! Ich möchte gerne wissen, wieviel Urlaub mir für dieses Jahr zusteht? Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 24.08.2004, Mutterschutz wäre dann ab 13.07.2004. Habe ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub von 25 Tagen oder bekomme ich nur anteiligen Urlaub und wieviel wäre das in meinem Fall? Vielen Dank im Voraus! Kathrin R.
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also wenn Du nicht ewig spät nach ET entbindest, dann geht Dein MuSchu im Oktober zuende. Also kann der AG den Jahresurlaub um die Monate Nov. und Dez. kürzen ( = §17 BErzGG) Désirée
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