Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieviel mutterschutzgeld bekomme ich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: wieviel mutterschutzgeld bekomme ich?

Daniela3009

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich wurde im November während der Probezeit und krankheitsbedingt gekündigt. Seit dem bin ich krankgeschrieben und bekomme Krankengeld. Sonst muss ich mich arbeitslos melden. Bin inzwischen im 5. Monat schwanger. Ist es besser mich wenn es wieder geht arbeitslos zu melden oder bis zur Geburt im Krankengeld zu bleiben? Wie ist das mutterschutzgeld wenn man Krankengeld hat und keinen AG? Wie bin ich nach der Geburt versichert? Wie bin ich versichert wenn ich nur 1jahr Elternzeit beantrage aber falls es finanziell geht doch 2 Jahre daheim bleibe? Ich bin leider etwas durcheinander durch die ganze Situation und freue mich auf Ihre Antwort!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da hast Du gar kein Mitspracherecht. Entweder bist Du krank, dann bleibt es bei der Krankmeldung. Oder gesund, dann entfällt Krankengeld und du kannst dich arbeitslos und -suchend melden. Für Mutterschutzgeld und Elterngeld dürfte es keine Rolle werden. Für das Elterngeld wird beides mit 0 € gerechnet, entsprechend dürfte es bei dir, je nachdem wie lange Du schon Krankengeld bekommst und wie hoch Dein Verdienst war etwas mehr wie Mindestsatz werden. Die Option Du bist gesund, findest schnell einen Job und arbeitest dann bis zum Mutterschutz ginge zwar auch - aber wohl eher unwahrscheinlicher. Nach der Geburt gilt, wenn Du jetzt in der gesetzlichen versichert bist, dann bist Du das auch solange wie Du Elterngeld bekommst. Es gilt der Versicherungsstand als maßgeblich denn man beim Eintritt in den Mutterschutz hatte. Blöde für dich also wenn Du sowohl aus Krankenstand wie aus ALG1 raus fällst, dann bliebe evtl nur selbst versichern oder, sofern Du verheiratet bist evtl in die Familienversicherung eines Mannes. Elterngeld kannst Du ein Jahr beziehen, dann wie gesagt wohl mehr wie 300 € (das ist das was Du mindestens bekommst) oder splitten, dann eben die Hälfte davon und über 2 Jahre. Elternzeit hast Du eh keine, da keinen Arbeitgeber. Wo willst Du die also melden? Welchen Job dir freihalten? Ob und wie lange ihr es euch leisten könnt musst Du halt schauen.


Lebkuchenfrau

Beitrag melden

Warum konnten die dir in der Schwangerschaft kündigen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich bin seit Februar diesen Jahres Krank geschrieben. Eigentlich hätte zum Juni 2023 ein Jobwechsel stattgefunden, der aufgrund der Krankheit nicht zustande kam. Nun bin ich in der 7. SSW. Ich bin jedoch bis auf weiteres noch krank geschrieben. Einen neuen Job werde ich mit fortlaufender Schwangerschaft nur schwer finden. Wie verhält si ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn ...

Ich hoffe sie können mir helfen. Ich bekomme seit 05.06.23 Krankengeld bis jetzt und bin in 3 Wochen im Mutterschutz. Meine Beschwerden sind nicht schwangerschaftsbedingt laut meiner Frauenärztin . Kriege ich im Mutterschutz nur 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse ?  Kann ich vom Arbeitgeber noch etwas dazu bekommen oder kriege ich weiterhin  den ...

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende situation:  Meine 1. Tochter ist in 6/22 geboren. Zuvor war ich vollzeit angestellt ( nicht selbstständig). In 3/ 23 habe ich während meiner elternzeit (2,5 Jahre--- also elternzeit  bis 12/24) eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet ( Verkauf von selbstgemalten bildern).  Hier habe ich aber bisher nur sp ...

Guten Tag Frau Bader, wir sind uns nicht sicher, wie wir sowohl Elterngeld als auch Mutterschutzgeld in unserer Situation durch den Wechsel der Steuerklassen optimieren können.   Unsere Situtation: - Aktuell beide Steuerklasse IV. - Gehalt Frau (110.000 brutto), Gehalt Mann (45.000 brutto) - Geburt im Oktober. - Elternzeit die ersten 6 ...

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...

Hallo Frau Bader,  wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...

Liebe Frau Bader,    folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig?   Vielen Dank für Ihre Antwort.