Tibi75
Liebe Frau Bader, im Jahr 2009 habe ich für mein erstgeborenes Kind zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Diese endete nun am 01. Juli 2011. Da ich im Oktober diesen Jahres mein zweites Kind erwarte und zwischen erneutem Mutterschutz und der alten Elternzeit nur zwei Monate liegen, habe ich meine Elternzeit fristgerecht vor deren Ablauf um zwei Monate verlängert. Sie endet nun pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Nun zu meiner Frage: lt. meiner Krankenkasse steht mir nur der Krankenkassenanteil von 13,00 € am Tag zu. Bei meiner Internetrecherche bin ich allerdings darauf gestossen, dass mein Arbeitgeber auch seinen Anteil zahlen muss, da ich mich ja nicht mehr in Elternzeit sondern im Mutterschutz befinde. Kann das sein? Wieviel müsste der Arbeitgeber denn dann zahlen? Muss er auf mein altes Nettogehalt aufstocken obwohl ich set zwei Jahren nicht mehr gearbeitet habe (auch nicht in Teilzeit)? Und wenn ja, muss sich das Geld einklagen wenn er sich weigert zu zahlen (wovon ich ausgehe)? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ steht Ihnen auch der Anteil des AG zu Liebe Grüsse, NB
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