Mitglied inaktiv
Ich habe ein Beschäftigungsverbot während meiner Schwangerschaft bekommen, weil ich in meinem Beruf (Tierarzthelferin) nicht arbeiten darf. Wenn ich mich jetzt nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutz wieder zur Arbeit zur Verfügung stellen würde, könnte ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen und somit auch mein volles Gehalt erhalten, weil ich noch stille und deshalb nicht arbeiten darf. Ist das richtig? Was ist dann, wenn ich nach 6 Monaten aufhöre zu stillen... Theoretisch müsste ich dann ja wieder arbeiten. Das möchte ich aber nicht. Kann ich dann immer noch Elterngeld beantragen oder müsste ich dann Elternzeit beantragen und wieviel Geld würde ich dann bekommen? Was wäre die beste Lösung für mich? Beschäftigungsverbot und danach Elternzeit, oder 1 Jahr Elterngeld beantragen?
Hallo, ein BV bekommt man nur in der SchwS.Also arbeiten gehen o EZ m EG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
BV gibt es nur wenn Du schwanger bist, das bist Du nach der Geburt nicht mehr. Nach dem Mutterschutz gibt es Elterngeld für dann 10 Monate wenn Du es beantragst. Das Elterngeld wird nur ausgezahlt bis zum ersten Geburtstag des Kindes und kann nicht später genommen werden. ( nur der Vater darf noch 2 Monate nehmen )
sternenfee75
Nur weil man stillt, bekommt man doch kein BV, da bist du falsch informiert. Allerdings hast du dann Anspruch auf Stillzeiten: Zweimal täglich mindestens eine halbe Stunde. Oder wenn z.B. das Kind nicht zu dir kommen kann, kannst du in den Zeiten abpumpen. Die Zeit muss nicht nachgearbeitet werden. Und wenn man stillt, darf man keinen NAchtdienst machen. Du wirst also schon direkt dein Jahr Elternzeit beantragen müssen.
SumSum076
Auch wenns krass klingt, aber ja, als Tierarzthelferin hat man, in der Stillzeit ebenfalls ein Beschäftigungsverbot. Bei vollem Gehalt! Ich weiß nicht mehr, wo das steht, aber irgendwo stehts!!! Beste Lösung? Lange stillen! ;-) Danach kannst du noch Elternzeit nehmen. Gibts maximal 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Geburt. Bis zum 1. Geburtstag (außer du wärst alleinerziehend) gibt es Elterngeld. Das sind ca 65% vom Nettolohn. Danach gibt es "kein" Geld mehr. bzw "nur" noch Kindergeld. Kommst du damit nicht hin, kannst zB ergänzend H4 beantragen. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Krass !!! aber wie lange man stillt kann doch gar keiner nachweisen ? Ich geh mal googeln, aber das haut mich gerade um.... Man lernt hier nie aus :-)
Mitglied inaktiv
Ich finde da nichts, hast Du mal einen Link ? Das Mutterschutzgesetz gilt ja immer für schwangere und stillende Mütter, dann würde das ja bei jedem Beruf so sein ....
SumSum076
Hab da in nem anderen Forum so geantwortet "wie man es kennt", bin dort belehrt worden, kann "meine Antwort" aber nicht mehr finden...ich such schon wie wild! Es ging damals (wie die TE schon schrieb) um die Ansteckungsgefahren! ...ich such weiter... Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=mutterschutz.pdf&themen_id=4991 Also solange sie woanders nicht eingesetzt werden kann, kann es ein BV geben ? Hm, weiß nicht was ich davon halte, denn wie sie schreibt will sie ja auch danach nicht arbeiten. Für mich liest sich das Posting wie mit Absicht das meiste Geld rauszuziehen, und die Art und Weise stößt mir auf. Würde sie danach weiterarbeiten wollen, ok, dann stillt sei ab und marschiert los, aber das will sie ja gar nicht....
SumSum076
Hier wirds auch erwähnt: http://www.uni-erlangen.de/einrichtungen/arbeitssicherheit/mutterschutz/nrw/mutier.pdf und hier: http://www.eltern.de/foren/stillen/742439-berufsverbot-in-stillzeit-2.html Und darin auch der Hinweis, dass der Kündigungsschutz trotz Beschäftigungsverbot dennoch nur 4 Monate nach Geburt beträgt. Gruß Sabine
Von dem Ausnahmeverbot wusste/ weiß ich nichts....
Habe am 06.02., 17.00 Uhr noch mal gepostet!!!
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