Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV direkt im Anschluß der Elternzeit, was bekommt man dann an Geld?

Frage: BV direkt im Anschluß der Elternzeit, was bekommt man dann an Geld?

Pablina82

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 20.08.2014 geboren. Ich gabe ein Jahr Elternzeit genommen, mit dem Wunsch danach in Teilzeit zu arbeiten. Diesbezüglich sollte ich mich zwei Monate vor Beendigung der Elternzeit beim AG melden, (also nächsten Monat) da er letztes Jahr noch keine Zustimmung geben wollte. Nun bin ich wieder schwanger (7. SSW) und soll sobald die Elternzeit endet, aufgrund von Komplikationen einen Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Welche Zahlungen stehen mir zu? Bekomme ich mein altes Gehalt im BV auch wenn ich nach der EZ keinen einzigen Tag arbeiten gehen werde? Soll ich mich überhaupt jetzt noch beim AG wg der Teilzeit melden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Komplikationen ist dei Krankschreibung der richtige WEg. Unabhängig davon würde ich jetzt dem TZ-vertrag nicht mehr zustimmen u mich übder den VZ-Lohn freuen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Da wird sich der AG ärgern, dass er das nicht schriftlich gemacht hat. Beziehungsweise bekommt er den Lohn eh wieder von der Krankenkasse. Es greift dann Dein Vollzeitvertrag.


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