stini1801
Hallo fr bader, Meine tochter ist im märz 2015 geboren. Davor arbeitete ich vollzeit in meinem beruf. Wir würden gerne noch ein kind bekpmmen. Nun ist es so, dass ich zwei jahre elternzeit habe u das elterngeld auf 24 monate ausbwzahlt bekomme. Im märz wollte ich eig das arbeiten wieder anfangen. Jedoch befürchte ich, dass mich meine chefin nicht zu meinen bedingungen. Sprich 10-15 std vormittag beschäftigen wird. Ich wäre dann ja wahrsch arbeitslos... wenn ich jetz in der elternzeit schwangee wäre, wie viel elterngeld bekäme ich dann? Und wie viel geld bekäme ich, wenn ich nach der elternzeit schwanger wäre u keine arbeit hätte? Lg
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
sterntaler82
Beides mal nur den mindessatz plus solange 75 euro Geschwister bonus bis euer großes kind 3 Jahre alt ist. Es ist egal ob du dein Elterngeld auf 12 oder 24 Monate hast auszahlen lassen, ausgeklammert werden immer nur die ersten 12 Monate Elterngeld. Alg1 bekommst du nur wenn du 15 stunden die Woche arbeiten kannst und dann anteilig, alg 1 geht mit 0 euro in die Berechnung des elterngeldes .
stini1801
Danke schon mal. Was ist denn der mindestsatz elterngeld?
malini
300 Euro (+75 Euro, bis das andere Kind 3 ist).
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