MelloMam
Liebe Frau Bader. Ich habe Ihnen bereits geschrieben, werde aber nicht ganz schlau daraus. Meine dreijährige Elternzeit endet im April 2016. Hatte bei meiner letzten ss ein Bv. Was ist, wenn ich schwanger werde, aber durch ein erneutes bv nicht meine alte Stelle antreten kann. Bekomme ich dann bis zum Mutterschutz mein ganz normales Gehalt? Was ist im Mutterschutz und danach? Kann ich dann auch wieder drei Jahre Erziehungsurlaub nehmen?Arbeite im Moment auf 450Euro im Privathaushalt, was ich bis zum Ende meiner EZ ausüben werde. Hat das irgendeinen Einfluss auf etwas?? mfg
Hallo, Sie bekommen nach der ersten EZ im BV den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Sie können drei Jahre EZ nehmen u bekommen EG. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, Elterngeld wird anhand der letzten 12 Monate berechnet. Je nach dem wie viele Monate du dann schon gearbeitet hast, wird diese Zeit eingerechnet und der Rest geht mit 0 in die Berechnung ein. Deine EZ darfst du in einer neuen SS nicht unterbrechen, wenn ein BV zu erwarten ist. Das ist Erschleichung von Leistungen und strafbar. Die EZ darf nur zum Zwecke des Mutterschaftsgeldes vorzeitig beendet werden. Dein 450€ Job hat keine Auswirkungen! Ist deine EZ regulär abgelaufen und du bist schwanger so bekommst du dein gewohntes Gehalt bis zum Mutterschutz weiter. Bedenke aber, dass deine EZ vom ersten Kind immer mit 0 berechnet wird. Erst wenn du wieder 12 volle Monate Gehalt bekommst, wird das EG ohne Nullrunde berechnet. LG
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