locke_26
Hallo Frau Bader, mein erstes Kind ist im Februar 2012 geboren und mein zweites wird voraussichtlich im Oktober 2013 zur Welt kommen. Wir haben das jetzige Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt. Bekomme ich dann für das zweite Kind die 300 Euro plus Geschwisterbonus oder werden die Daten zur Berechnung vom ersten Elterngeld genommen? Stimmt es, dass das Betreuungsgeld nur für Kinder die nach dem 1. August 12 geboren sind gezahlt wird? Vielen Danke schonmal für die Beantwortung. Grüße Locke
Hallo, Betreuungs Geld wird für die Kinder gezahlt, die ab 1.1.2012 geboren sind. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Betreuungsgeld für Kinder ab Januar 2012 ! Elterngeld wird die 12 Monate ab neuem Mutterschutz rückwärts. Alles was nach dem 1. Geb. von Kind 1 ist, ist Nullrunde, alles was vorher war wird durch Monate vor dem ersten Kind ersetzt. Also wirst Du mehr bekommen als die 300€ + Geschwisterbonus. Ma grob überschlagen werden die Monate Februar , März , April,Mai,Juni und Juli Nullrunde sein, der Rest altes Gehalt. Und dann bekommst Du noch für jede zwanzig Euro die zu 1000€ Gehalt fehlen 1% mehr Elterngeld. Beispiel : Hast Du dann im Schnitt nur 800€ Einkommen, dann fehlen ja 200 € bis zu den 1000€ Einkommen. Also bekommst Du 10% mehr, macht also nicht 67% sondern 77% von 800. Und ganz wichtig : Beende Deine 1. Elternzeit einen Tag vor neuem Mutterschutz ! Dann bekommst Du vollen Mutterschutzlohn von Krankenkasse UND Arbeitgeber. Das darf der AG nicht ablehnen. Restliche Elternzeit kannst Du übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geb. von Kind 1. Da muss der AG zustimmen.
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