Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit?

mi1259

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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist im Mai 2011 geboren und ich habe 2 bzw. 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Elterngeld ca. 1800€ habe ich im 1. Jahr erhalten. Wir planen ein 2. Kind, welches in obiger Elternzeit zur Welt kommen sollte. Mir ist leider nicht klar, wieviel Elterngeld man bei einem 2. Kind erhalten würde -300€ oder das Elterngeld vor der Geburt des 1. Kindes? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB (Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)


SumSum076

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Das zweite Kind kann ja eigentlich nicht mehr VOR dem zweiten Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommen... Dann läuft es auf das Mindeselterngeld von 300 Euro hinaus, zuzüglich 75 Euro Geschwisterbonus. Denn auch bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt (des 2. Kindes) relevant. Monate, für die du Mutterschaftsgeld bekommst oder Elterngeld beziehst, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld bezieht man nur im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt. Hast du ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 "nur" Elternzeit, dann hast du dort kein Einkommen, das sich aufs EG auswirken könnte.... Gruß Sabine


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