Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wielange bekommt man bei einer Frühgeburt Elterngeld wenn....?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wielange bekommt man bei einer Frühgeburt Elterngeld wenn....?

leeensche

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Hallo Frau Bader, mein 3. Kind kam letztes Jahr im September überraschend per Notkaiserschnitt in der 31. Woche zur Welt. Damals hatte ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld da ich rückwirkend über meinen Mann familienversichert wurde. Durch die Frühgeburt steht einem doch 4 Wochen länger Mutterschutz zu oder ? Da ich ja keinerlei Gelder von der Krankenkasse bezogen habe,müsste ich dann länger Elterngeld bekommen ? Ich bitte um Antwort, ich versteh im Moment nämlich garnichtsmehr.Liebe Grüße Anna-Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, MG würde man länger und damit weniger EG bekommen. Wenn Sie aber kein MG erhalten, bekommen Sie trotzden nur 12 Mo. EG Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elterngeld gibt es bis zum ersten Geb. des Kindes 12x. Wie oft hast Du es denn bekommen ?


jani-san

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Mein Stand war auch, dass es Elterngeld (also das normale bei einem Jahr) nunmal einfach nur die 12 ersten Lebensmonate gibt. Wenn das Kind früher kommt, ändert sich ja an den 12 ersten Lebensmonaten nichts. Was aber ist... das MuSchu-Geld hat ja bei vielen Frühgeburten noch nicht eingesetzt. Das Mutterschaftsgeld bekommst du ja grundsätzlich 6 Wo vor und 8 Wo nach dem ET, mindestens aber 14 Wo insgesamt. Kommt das Kind vor dem eigentlichen ET zur Welt, werden die fehlenden Tage hinten an gehängt... Bei Frühgeburten gibt es zudem die von dir angesprochenen 4 Wo zusätzlich nach der Geburt, also nicht 8, sondern 12 Wo nach der Geburt... so dass insgesamt 18 Wo MuSchu-Anspruch bestehen. Das hat aber mit dem Elterngeld nix zu tun (außer, dass ein verlängerter Anspruch auf Mutterschaftsgeld ja aufs Elterngeld angerechnet wird). Du sagst, du hast gar keinen Anspruch aufs Mutterschaftsgeld? Dann betrifft dich das ja aber sowieso nicht.


Andrea6

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Offenbar hast Du keinen Arbeitgeber - da stellt sich die Frage des Mutterschutzes doch gar nicht. Elterngeld gibt es bis zum 1. Geburtstag, bei Alleinerziehenden noch 2 Monate länger.


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