luvi
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn kam bereits in der 31 SSW zur Welt, d.h. noch vor Beginn des Mutterschutzes. Jetzt habe ich nach der Geburt insgesamt 18 Wochen Mutterschutz. Was heißt das für den Bezug von Elterngeld? Habe ich tatsächlich nur Anspruch auf Elterngeld für ca. 8 Monate? Eigentlich wollte ich mir das Elterngeld splitten und mir monatlich nur den halben Betrag auszahlen lassen. Aber so würde ich ja nur ca. 16 Monate Elterngeld bekommen. Ich fühle mich benachteiligt gegenüber Müttern reif-geborener Kinder. Haben Mütter Frühgeborener tatsächlich weniger lang Anspruch auf Elterngeld? Wenni ch insgesamt nur 20 Monate Geld bekomme, muss ich ja früher wieder zu arbeiten beginnen, als wenn mein Sohn reif geboren wäre. Denn da hätte ich statt 20 Monaten Anspruch auf Leistungen nach der Geburt (Mutterschut und Elterngeld) 22 Monate Anspruch. Und das, obwohl mein Kind von der Entwicklung voraussichtlich jünger sein wird bzw.noch länger Betreuung brauchen würde, wegen Kontrollterminen bei Ärzten, Förderungen usw. Vielen Dank für Ihre Hilfe Luvi Kann das tatsächlich so sein
Hallo, meine Vorrednerinnen haben recht! Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo und Glückwunsch erst einmal. Wenn ich nun keinen Denkfehler habe, dann hast Du doch sogar mehr als alle anderen. Mutterschutzgeld ist volles Geld, Elterngeld nur 67%. Du hast also 4 Monate volles Geld nach Geburt und 8 Monate Elterngeld. Wenn er normal geboren wäre ( was sicherlich wünschenswert gewesen wäre ) dann hättest Du nach Geburt nur 2 Monate volles Geld und 10 Monate 67%. Das soll nun nicht doof klingen, aber Arzttermine, Förderung etc. hatte ich auch mit meinem Kleinen, und der kam bei 38+0. Die Zwillinge meiner Freundin aus 30+6 hatten am ersten Geburtstag fast keinen Rükstand zu Gleichaltrigen. Viel Freude an dem Kleinen !
Mitglied inaktiv
Also Du bekommst 10 Wochen länger Mutterschaftsgeld inkl. Zuschuss zu diesem. Das ist mehr als das Elterngeld. Für diese 10 Wochen bekommst Du dann kein Elterngeld. Bedeutet Du bekommst 8 Monate Elterngeld. Dieses kannst Du Dir z.B. auf 16 Monate strecken lassen. Beim Mutterschfatsgeld musst Du genauso verfahren. Das musst Du nur selber machen. Jede Frau die mehr Mutterschaftsgeld & Zuschuss bekommt kann maxmial 10 Monate EG beantragen und auf maximal 20 Monate splitten. Das ist nun mal so! LG Sabine
SumSum076
Elterngeld gibt es (im Standardfall) bis zum 1. Geburtstag. Ausnahmen davon sind zB Alleinerziehende oder Adoptionen. Auch in deinem Fall gibt es das EG bis zum 1. Geburtstag. Du bekommst 18 Wochen MuSchu-Geld und die restlichen 34 Wochen Elterngeld. Damit hast du 18 Wochen lang 100% vom Lohn, und 34 Wochen 65%. Das sind 10 Wochen lang 35% mehr, als sie andere bekommen! Ich finde das nicht nachteilig... Und das ganze Geld kannst du selber splitten/aufteilen, damit du bis zum 2. Geburtstag kommst. Gruß Sabine
luvi
Hallo zusammen! Vielen Dank für Eure Meinungen. Wenn man es von der Seite aus sieht, habt ihr natürlich recht. Klar bekomme ich von der Geburt des Kindes bis zu seinem ersten Geburtstag mehr Geld, als ich es bekommen hätte, wenn er zum Termin geboren wäre. Insgesamt hätte ich aber mehr Geld, wenn seine Geburt später gewesen wäre. Ich müssste später wieder zum Arbeiten beginnen usw. Außerdem finde ich es auch eigenartig, dass ich vom Elterngeld, von dem es immer heißt, man bekommt es 12 Monate, im Endeffekt nur ca. 8 Monate was bekomme. Oben hat jemand damit argumentiert, dass ich 10 Wochen länger Mutterschaftsgeld nach der Geburt erhalte. Das ist natürlich richtig so. Wegen der Frühgeburt erhalte ich allerdings nur 4 Wochen länger. Die restlichen 6 Wochen ist der Mutterschutz, den ich vor der Geburt nicht nehmen konnte. Dieses Geld, d.h. voller Lohn bekommt jede Frau. Bei mir werden diese 6 Wochen allerdings auf das Elterngeld angerechnet, bei anderen nicht. Vielleicht hätte ich genau so argumentiert wie Ihr, wäre mein Sohn zum Termin geboren. Man bekommt immer bis zum ersten Geburtstag Geld. Ist ja das Gleiche. Allerdings sehe ich das als Betroffene nun doch irgendwie anders. Liebe Grüße Luvi
Sternenschnuppe
Emotional magst Du da Recht haben. Aber Gesetze halten sich an Fakten und das ist nun einmal die Geburt als Startzeitpunkt und nicht der errechnete ET. So ist es verabschiedet worden. Und Mutterschaftsgeld ist Einkommen. Welch Kind kommt genau am Termin ? Meine kamen auch früher. Und ja, Du hast mehr Geld, darüber würde ich mich freuen und dass das Kind den Frühstart geschafft hat offenbar. Alles Gute für Euch und hak das ab, es ist nicht abänderbar mit dem Elterngeld.
Sternenschnuppe
Elterngeld wird immer bis zu 12 Monaten, wenn der Partner Elternzeit nimmt bis zu 14 Monate, alleinerziehend auch 14 Monate gezahlt. Ab Geburt !!! Und das ist ja bei Dir auch so, nur das Mutterschaftsgeld übersteigt das Elterngeld. Eine Hausfrau bekommt volle 12 Monate die 300€ Mindestsatz, da sie keinen Mtterschutzverdienst hat.
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