Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereintritt in den Beruf innerhalb der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereintritt in den Beruf innerhalb der Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, welche Angaben sollte bzw. muss das Schreiben an den Arbeitgeber genau enthalten, dass (8 Wochen?) vor Wiedereintritt in den Beruf (noch innerhalb des Zeitraums der Elternzeit) an den Arbeitgeber geschickt werden muss, in dem dem Arbeitgeber die Rückkehr "offiziell" vom Arbeitnehmer mitgeteilt wird? Muss ein bestehender Arbeitsvertrag (volle Stundenzahl) geändert werden, wenn innerhalb der Elternzeit halbtags gearbeitet werden soll? Oder nur ergänzt durch die vereinbarte Stundenzahl, Arbeitstage etc.? Ist eine Vertragsänderung überhaupt nötig? Wie ist geltend zu machen, dass man auf die restliche Elternzeit nicht verzichtet, sondern diese zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Beginn der Schulzeit) in Anspruch nehmen möchte? Vielen Dank, Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man muss dem AG gar nicht mitteilen, dass man wiederkommt - einfach hingehen! 2. Achten Sie darauf, NICHT den Hauptvertrag zu ändern, sondern einen Zusatzvertrag zu schließen! Gruß, NB


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