Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, welche Angaben sollte bzw. muss das Schreiben an den Arbeitgeber genau enthalten, dass (8 Wochen?) vor Wiedereintritt in den Beruf (noch innerhalb des Zeitraums der Elternzeit) an den Arbeitgeber geschickt werden muss, in dem dem Arbeitgeber die Rückkehr "offiziell" vom Arbeitnehmer mitgeteilt wird? Muss ein bestehender Arbeitsvertrag (volle Stundenzahl) geändert werden, wenn innerhalb der Elternzeit halbtags gearbeitet werden soll? Oder nur ergänzt durch die vereinbarte Stundenzahl, Arbeitstage etc.? Ist eine Vertragsänderung überhaupt nötig? Wie ist geltend zu machen, dass man auf die restliche Elternzeit nicht verzichtet, sondern diese zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Beginn der Schulzeit) in Anspruch nehmen möchte? Vielen Dank, Susanne
Hallo, 1. Man muss dem AG gar nicht mitteilen, dass man wiederkommt - einfach hingehen! 2. Achten Sie darauf, NICHT den Hauptvertrag zu ändern, sondern einen Zusatzvertrag zu schließen! Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Nach 8 Jahren Elternzeit habe ich meinem Arbeitgeber angekündigt das ich gern wieder zurück möchte. Ich war als Direktions Asisstentin tätig. Hatte neben Grundgehalt einen Firmenwagen und 1 Tag in der Woche Homeoffice (leider ohne im Vertrag dies vorzumerken). Erstmal schrieb mein neuer Chef das meine Stelle ersatzlos gestrichen wurde, nach 3 Mon ...
Hallo Frau Bader! An wen kann ich mich wenden um meinen Arbeitsvertrag mal prüfen zu lassen? Mein AG will mich nach Ende der EZ einfach in eine andere Filiale setzen, die zudem weiter weg ist und in meinem Arbeitsvertrag jedoch steht, dass ich "nur" in meiner jetzigen eigesetzt werde!!! ODER kann ich drauf bestehen in meine alte Filiale wieder a ...
Ich möchte nach 3 Jahren Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen (vorher volle Stelle, jetzt Teilzeit). Mein Arbeitgeber hat meine ursprüngliche Stelle räumlich verlegt und will mir eine andere Stelle am Wohnort anbieten. Er hat mir grob gesagt um was es geht, aber nichts konkretes. Nächste Woche soll es losgehen, und ich habe noch keine weiteren ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit 17,5 Jahren in meiner Firma unbefristet als kaufmännische Kraft angestellt. Erst immer dem Geschäftsführer untergeordnet. Dann wurden alle Sachbearbeiterinnen unterschiedlichen Bereichen zugeordnet. Ich habe die Sachbearbeitung Tagungshaus gemacht und wurde der Abteilung Hauswirtschaft zugeordnet. Nun habe ic ...
Hallo, ich bin noch bis Ende Juli in Elternzeit, danach würde ich theoretisch wieder arbeiten gehen, aber meine Abteilung wurde geschlossen. Darüber wurde ich nicht informiert, obwohl ich die Teamleiterin war. Ich weiß es nur von meinen Kollegen. Wie soll ich mich nun verhalten? Muss ich auf die Firma zu gehen und mir die Kündigung geben lassen, od ...
Liebe Frau Bader, zum 31.08. habe ich meine Elternzeit mit Einverständnis des AG gekündigt und meine Vollzeitstelle von vor der Elternzeit angetreten (zum 01.09.). Während der Elternzeit war ich 12h/Woche arbeiten. Nun bin ich wieder Schwanger mit BV der FA. Meine Frage dreht sich nun um das Gehalt während des BV. Wird ein Durchschnitt der letzt ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit