Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe einen 10 Monate alten Sohn und bin jetzt noch bis November 2021 im Mutterschutz. Beruflich arbeite ich viel mit Chemikalien und habe somit von meiner Betriebsärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen und bin seitdem ersten Tag meiner Schwangerschaft zu Hause. Mein Mann und ich wünschen uns ein zweites Kind und wir haben uns die Frage gestellt, wie es rechtlich aussieht, wenn ich in meinen jetzigen Mutterschutz erneut schwanger werde ? Bekomme ich wieder von meinem Betrieb den Lohn bezahlt, den ich vor meiner ersten Geburt ( meines Sohnes ) bekommen habe? Wie sieht es mit den jetzigen Mutterschutz aus?
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.
LG
Sunny97
von
Sunny97
am 04.10.2020, 19:51
Antwort auf:
Wieder schwanger in der Elternzeit
Hallo,
Sie meinen Elternzeit? Der Mutterschutz ist nur 6 Wochen vor und 8/12 Wochen anch der Geburt.
In der EZ spielt ein BV keine Rolle. Erst ab dem ersten Arbeitstag hat der AG zu prüfen, ob eine Gefährdungslage besteht. Dann bekommen Sie wieder Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2020
Antwort auf:
Wieder schwanger in der Elternzeit
Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt.
Dein Kind ist 10 Monate alt, das gibt es keinen Mutterschutz mehr.
Oder meinst du die Elternzeit?
von
Himbeere2008
am 04.10.2020, 20:08
Antwort auf:
Wieder schwanger in der Elternzeit
Lohn kannst du nicht beanspruchen, wenn du nicht arbeitet.
Was du tun kannst, deine lfd Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es das Mutterschaftsgeld nach Vertrag vor 1. Schwangerschaft.
Neues Elterngeld wird viel geringer werden. Es werden nur Monate mit Elterngeld ausgeklammert bis zum 14. Lebensmonat längstens egal wie lange dann noch die Elternzeit dauert. Ausser man arbeitet halt Teilzeit in EZ
Mitglied inaktiv - 04.10.2020, 20:19
Antwort auf:
Wieder schwanger in der Elternzeit
Oh ja :D natürlich meine ich Elternzeit.
Tut mir leid.
LG
von
Sunny97
am 05.10.2020, 15:14