Sehr geehrte Frau Bader .
Ich bin zurzeit noch in der Elternzeit , diese Endet am 9.2.2018 ( 1 Jahr Elternzeit genommen ) .
Nun habe ich erfahren das ich wieder Schwanger bin ( in der 6ssw , erfahren am 27.1.2018 .
Ich habe nun am 05.02.2018 einen Termin bei meinem Arbeitgeber bezüglich der Arbeitsstunden bei wiederkehr.
Ich würde gerne wissen ob ich meinem Arbeitgeber am 05.02 das Mitteile mit der Schwangerschaft oder noch ein wenig warten soll . Meine elternzeit endet am 9.2.18 habe dabn aver noch 4 Wochen resturlaub.
Ich hatte schon eine fehlgeburt hinter mit aus dem Grunde habe ich angst , dass ich es dem Arbeitgeber zu früh mitteilen.
Darf man mich überhaupt Kündigen , wenn die hören das ich wieder Schwanger bin ?
Ich habe von meiner Frauenärztin noch keine Bescheinigung bekommen das ich schwanger bin , reicht eine mündliche bzw Mitteilung per fax / Brief oder email aus ? Lg Mary
von
Mary44
am 01.02.2018, 13:47
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
Laut Gesetz soll man dem Arbeitgeber zeitnah von der Schwangerschaft berichten, es entstehen Ihnen aber keine Nachteile, wenn sie die Anführungszeichen gefährliche Zeit“ abwarten.
Sie Haben bereits wegen der Schwangerschaft erneuten Kündigungsschutz.
Ein Nachteil, es zu früh mitzuteilen, ist auch, dass, wenn noch etwas schief geht, der Arbeitgeber kündigen kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2018
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit
Du darfst den Zeitpunkt, wann du deinem AG die Schwangerschaft mitteilst selbst wählen. Kündigen darf man dich weder in der EZ noch in der Schwangerschaft. Nur wenn Du etwas gemäß Mutterschutzgesetz einfordern willst, musst du dafür die Schwangerschaft melden.
Persönlich würde ich immer bis nach der 12. SSW warten um eine Schwangerschaft zu melden, wenn keine gewichtigen Gründe gegen sprechen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 01.02.2018, 18:39