Frage: Wieder Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag, ich bin z.Z noch in Elternzeit (bis 31.12.) danach würde ich ganz normal wieder ins Arbeitsverhältnis einsteigen, wollte aber eventuell die EZ verkürzen und als Teilzeit erstmal weiter machen, da meine Tochte im Oktober ohnehin in die Grippe soll. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, ungeplant, aber ich werde es behalten. Meinen groben Überlegungen zu Folge müsste es dann im Mai soweit sein. Mein Elterngeldanspruch wird ab Oktober nicht mehr bezahlt, zwar hab ich die Geldbezüge bis zum 14. LM meiner Tochter (geb. 30.09.11) beantragt, aber sie haben mir nur bis zum 12. LM berechnet und eine Verlängerung ist ja nach meinem Stand und nach der Auskunft des Sachbearbeiters, ausgeschlossen. Nun ist es so, dass ich trotzdem erstmal wieder auf Arbeit gehen wollen würde, dann den Mutterschutz nutzen möchte, dann im Anschluß Urlaub machen und dann ganz normal ab August 2013 wieder weiter arbeiten um nicht noch mehr Zusatzzeit hinten drauf zu bekommen. Ich stehe im Dienstverhältnis der Bundeswehr als SaZ. Die Elternzeit wird hinten angerechnet. Kündigen möchte ich nicht da ich dann meine ganzen Ansprüche verliere und ich darauf nicht verzichten möchte bzw kann. Bislang laufen Anträge, aber deren Ausgang ist noch ungewiss. Wie sieht denn jetzt die gesetzliche Regelung aus? Danke schon mal.

von Kio4578 am 31.08.2012, 11:24



Antwort auf: Wieder Schwanger in der Elternzeit

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2012



Antwort auf: Wieder Schwanger in der Elternzeit

Ich glaube, da wird Dir Frau Bader nichts zu sagen können, da Du ein Dienstverhältnis bei der BW hast. Ich würde mich an Deiner Stelle an den "Dienstherrn" wenden. Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat erhalten übrigens nur Alleinerziehende.

von Sonni74LS am 31.08.2012, 11:28



Antwort auf: Wieder Schwanger in der Elternzeit

Ich bin alleinerziehend...ich möchte nur die rechtlichen Grundlagen kennen. Mein Dienstherr kann mir dazu wahrscheinlich auch nichts sagen, somal ich nicht einmal weiß, wer dafür überhaupt verantwortlich ist und die Berater innerhalb der Standorte nur auf gewissen Gebieten spezialisiert sind. Würde ich an dieser Stelle nachfragen, erhielte ich wahrscheinlich auch die Antwort dazu könne man mir nichts sagen...

von Kio4578 am 31.08.2012, 11:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

wieder schwanger in der elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin bis Dezember 2007 in Elternzeit und voraussichtlich bekomme ich im April 2008 unser zweites Kind. Seit September 2007 arbeite ich auf 400 €-Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Allerdings haben wir keinen neuen Arbeitsvertrag oder irgendetwas schriftlich festgehalten. Auch noch nicht was nach meiner Elternzeit passiert, al...


wieder schwanger in der Elternzeit (+Minijob)

Hallo, unsere erste Tochter wird im Mai 2 Jahre alt. Ich habe damals 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Ich bin bereits wieder schwanger und werde, wenn alles gut geht, Anfang August entbinden. Ich arbeite, seit unsere Tochter ein Jahr alt wurde, wieder in meiner alten Firma auf 400 Euro-Basis. 1.) Bin ich auch noch innerhalb der nächsten Elte...


Wieder Schwanger in der Elternzeit, wie ist das mit dem Arbeitgeberzuschuss

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade in EZ, die noch bis zum 11.12.2012 geht. Müßte also am 12.12.2012 wieder arbeiten. Bin aber wieder schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 11.02.2013. Mutterschutz würde also am 1.1.2013 beginnen. Bekomme ich dann den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutz und die 13EUR pro Tag von der Krankenkasse? Au...


Wieder Schwanger in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin bis 26.06.2013 in 3jähriger Elternzeit. Ich bin jetzt schwanger in der 15. Woche. Entbindungstermin ist der 19.08., jedoch aufgrund von Kaiserschnitt wird das zweite Kind in der ersten Augustwoche zur Welt kommen. Von der Beendigung meiner ersten Elternzeit bis zum Mutterschutz sind es 8 Arbeitstage die ich arbeiten mü...


Wieder Schwanger in der Elternzeit

Liebe Frau Bader...Meine Elternzeit endet zum 31.08.14 nun bin ich erneut Schwanger und der neue Entbindungstermin ist der 1.11.14. Von was wird mein Elterngeld nun berechnet? Und werde sicher auch ab 1.9.14 für 1,5 Monate arbeiten müssen bis zum Mutterschutz? Wird einem dieser 1,5 Monat für das Elterngeld angerechnet? Vielen Dank schon mal für d...


Wieder Schwanger in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader . Ich bin zurzeit noch in der Elternzeit , diese Endet am 9.2.2018 ( 1 Jahr Elternzeit genommen ) . Nun habe ich erfahren das ich wieder Schwanger bin ( in der 6ssw , erfahren am 27.1.2018 . Ich habe nun am 05.02.2018 einen Termin bei meinem Arbeitgeber bezüglich der Arbeitsstunden bei wiederkehr. Ich würde gerne wissen ...


Wieder Schwanger in der Elternzeit?

Hallo, mein Frau hat in der 1. SS ein Beschäftigungsverbot bei vollem Gehaltsausgleich bekommen! Wenn sie nun gegen Ende der Elternzeit (Juli 2019) erneut schwanger werden würde, würde sie dann wieder eine Freistellung mit Gehaltsausgleich bekommen ohne vorher überhaupt wieder mit der Arbeit begonnen zu haben? Beschäftigt werden darf sie in ihrem A...


Wieder schwanger in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen 10 Monate alten Sohn und bin jetzt noch bis November 2021 im Mutterschutz. Beruflich arbeite ich viel mit Chemikalien und habe somit von meiner Betriebsärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen und bin seitdem ersten Tag meiner Schwangerschaft zu Hause. Mein Mann und ich wünschen uns ein zweites Kind und w...


Wieder schwanger in der Elternzeit

Wieder schwanger in der Elterzeit Sehr geehrte Frau Bader Bitte helfen Sie mir mit einer Antwort. Ich bin in der Elterzeit für mein erstes Kind bis zum 31.08.2021 (bis er zwei Jahre alt wird). Jetzt bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde Ende Januar beginnen. Ich möchte die Elterzeit verlängern und nicht zur Arbeit zurückkehren. D...


Wieder schwanger in der Elternzeit des ersten Kindes

Hallo, Ich befinde mich bis zum 20.08.2022 in Elternzeit meines ersten Kindes. Bin aktuell schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich am 05.04.2022. Meine Elternzeit habe ich fristgerecht zum 22.02.2022 zu Beginn der Mutterschutzzeit beendet um somit Anspruch aufs Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Der Anwalt ...