Guten Tag, ich bin z.Z noch in Elternzeit (bis 31.12.) danach würde ich ganz normal wieder ins Arbeitsverhältnis einsteigen, wollte aber eventuell die EZ verkürzen und als Teilzeit erstmal weiter machen, da meine Tochte im Oktober ohnehin in die Grippe soll. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, ungeplant, aber ich werde es behalten. Meinen groben Überlegungen zu Folge müsste es dann im Mai soweit sein. Mein Elterngeldanspruch wird ab Oktober nicht mehr bezahlt, zwar hab ich die Geldbezüge bis zum 14. LM meiner Tochter (geb. 30.09.11) beantragt, aber sie haben mir nur bis zum 12. LM berechnet und eine Verlängerung ist ja nach meinem Stand und nach der Auskunft des Sachbearbeiters, ausgeschlossen. Nun ist es so, dass ich trotzdem erstmal wieder auf Arbeit gehen wollen würde, dann den Mutterschutz nutzen möchte, dann im Anschluß Urlaub machen und dann ganz normal ab August 2013 wieder weiter arbeiten um nicht noch mehr Zusatzzeit hinten drauf zu bekommen. Ich stehe im Dienstverhältnis der Bundeswehr als SaZ. Die Elternzeit wird hinten angerechnet. Kündigen möchte ich nicht da ich dann meine ganzen Ansprüche verliere und ich darauf nicht verzichten möchte bzw kann. Bislang laufen Anträge, aber deren Ausgang ist noch ungewiss. Wie sieht denn jetzt die gesetzliche Regelung aus? Danke schon mal.
von Kio4578 am 31.08.2012, 11:24