Mitglied inaktiv
Ich habe vor zwei Monaten den Elterngeld antrag eingereicht und hatte ihn für 14 Monate beantragt da ich gehört hatte das alleinerziehenden das Elterngeld 14 Monate zustehen würde. Leider ist das leider wohl nicht der Fall da ich vor der Geburt meiner jetzigen Tochter nicht gearbeitet habe. Was wäre wenn der Vater meiner Tochter (er ist Student) zwei Monate lang in Elternzeit ginge. Zwar besteht keine Beziehung zwischen uns und wir wohnen auch getrennt, aber könnte er in Elternzeit gehen und würde sich dann der Anspruchszeitraum auf 14 Monate erhöhen? Vor allem, könnte man das im Nachhinein überhaupt noch ändern? Vielen Dank
Hallo, Sie bekommen grds. die 14 Mo., er kann nichts beantragen, da Sie getrennt sind u er das Kind nicht betreut. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hast du das Alleinige Sorgerecht? Denn nur wenn du das Alleinige Sorgerecht + alleinerziehend bist, stehen dir 14 Monate zu. Dir steht der Mindestbetrag von 300€. Beachte auch, dass das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld mindert oder in der Mutterschaftszeit ganz entfällt. Daher kann es sein, dass du nur 12 Monate Elterngeld bekommst.
Mitglied inaktiv
Er könnte nur Elternzeit nehmen, wenn ihr zusammen wohnt
Mitglied inaktiv
habe aber vor der Geburt nicht gearbeitet da ich noch drei weitere Kids im alter von 5,4 und 2 Jahren versorgt habe. Von daher ging es nicht. Schon blöd diese neue Elterngeld - Regelung. Was kann ich dafür dass ich nicht mit ihm zusammen wohne und er ne neue hat. Tolles Gesetz ;-)
Mitglied inaktiv
Dann bekommst du 14 Monate Elterngeld, aber durch das Mutterschaftsgeld entfällt für die Zeit des Mutterschutzes das Elterngeld. Wird wie früher beim Erziehungsgeld angerechnet. Dir steht aber noch der Geschwisterbonus von 75€ zu.
Mitglied inaktiv
und habe ich ja auf dem Antrag auch angekreuzt. Das Problem ist nur dass ich veor der Schwangerschaft nicht gearbeitet habe und somit auch gar kein Mutterschaftsgeld bekam. Dadurch bekomme ich das Elterngeld nur die 12 Monate lang auch wenn ich alleinerziehend bin. Ist leider so auch wenn ich es nicht verstehen kann.Aber besser wie gar nix, oder? Nur trotzden ungerecht.
Mitglied inaktiv
Wer Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Eingliederungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (Drittes Buch) bekommt, erhält von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld, das nach der Leistung des Arbeitsamtes berechnet wird. Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der Schutzfristen gezahlt. Damit Sie dieses Geld auch pünktlich erhalten, sollten Sie Ihrer zuständigen Krankenkasse ein Attest des Arztes oder der Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin schicken. Das Attest darf allerdings nicht früher als eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt sein. Für die Zeit nach der Entbindung ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.
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