Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieder mal Elterngeld - gern an alle

Frage: wieder mal Elterngeld - gern an alle

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe vor zwei Monaten den Elterngeld antrag eingereicht und hatte ihn für 14 Monate beantragt da ich gehört hatte das alleinerziehenden das Elterngeld 14 Monate zustehen würde. Leider ist das leider wohl nicht der Fall da ich vor der Geburt meiner jetzigen Tochter nicht gearbeitet habe. Was wäre wenn der Vater meiner Tochter (er ist Student) zwei Monate lang in Elternzeit ginge. Zwar besteht keine Beziehung zwischen uns und wir wohnen auch getrennt, aber könnte er in Elternzeit gehen und würde sich dann der Anspruchszeitraum auf 14 Monate erhöhen? Vor allem, könnte man das im Nachhinein überhaupt noch ändern? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen grds. die 14 Mo., er kann nichts beantragen, da Sie getrennt sind u er das Kind nicht betreut. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hast du das Alleinige Sorgerecht? Denn nur wenn du das Alleinige Sorgerecht + alleinerziehend bist, stehen dir 14 Monate zu. Dir steht der Mindestbetrag von 300€. Beachte auch, dass das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld mindert oder in der Mutterschaftszeit ganz entfällt. Daher kann es sein, dass du nur 12 Monate Elterngeld bekommst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er könnte nur Elternzeit nehmen, wenn ihr zusammen wohnt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

habe aber vor der Geburt nicht gearbeitet da ich noch drei weitere Kids im alter von 5,4 und 2 Jahren versorgt habe. Von daher ging es nicht. Schon blöd diese neue Elterngeld - Regelung. Was kann ich dafür dass ich nicht mit ihm zusammen wohne und er ne neue hat. Tolles Gesetz ;-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann bekommst du 14 Monate Elterngeld, aber durch das Mutterschaftsgeld entfällt für die Zeit des Mutterschutzes das Elterngeld. Wird wie früher beim Erziehungsgeld angerechnet. Dir steht aber noch der Geschwisterbonus von 75€ zu.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

und habe ich ja auf dem Antrag auch angekreuzt. Das Problem ist nur dass ich veor der Schwangerschaft nicht gearbeitet habe und somit auch gar kein Mutterschaftsgeld bekam. Dadurch bekomme ich das Elterngeld nur die 12 Monate lang auch wenn ich alleinerziehend bin. Ist leider so auch wenn ich es nicht verstehen kann.Aber besser wie gar nix, oder? Nur trotzden ungerecht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wer Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Eingliederungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (Drittes Buch) bekommt, erhält von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld, das nach der Leistung des Arbeitsamtes berechnet wird. Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der Schutzfristen gezahlt. Damit Sie dieses Geld auch pünktlich erhalten, sollten Sie Ihrer zuständigen Krankenkasse ein Attest des Arztes oder der Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin schicken. Das Attest darf allerdings nicht früher als eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt sein. Für die Zeit nach der Entbindung ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...