NeleJo91
Hallo Frau Bader, bisherige Recherchen konnten mir bei meiner Fragestellung leider nicht wirklich eine klare Antwort geben. Hoffentlich können sie mir etwas Klarheit verschaffen. Zum Sachverhalt: Mein Sohn wurde am 11.08.2021 geboren. Schon im Januar 2021 wurde ich von meinem Arbeitgeber in das Beschäftigungsverbot geschickt. Daher konnte ich meinen gesamten Urlaub von 2021 (36 Tage bei einer 6 Tage Woche) nicht in Anspruch nehmen. Ich bin direkt nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gegangen von 22 Monaten (bis zum 10.08.2023). Ich bin Vollzeit beschäftigt mit 141 Stunden. Mein Resturlaubsanspruch aus 2021 hat sich aufgrund meiner EZ auf 27 Tage verringert. Seit dem 01.07.2022 arbeite ich bei dem gleichen AG auf 520 Euro Basis, dies aber mit einem stark verringertem Stundenlohn, da ich zuvor eine Führungsposition hatte und dies bei einem Minijob nicht möglich ist. Zudem arbeite ich an unregelmäßigen Wochentagen je nachdem ob meine Hilfebenötigt wird. Mal 3x die Woche für je ca. 3 Stunden oder 1x die Woche für 8 Stunden. Mein Arbeitgeber möchte nun, dass ich meinen gesamten Urlaub (Resturlaub und den durch meinen Minijob erworbenen) im kommenden Jahr nehmen (2022), während meines Minijobs. So würde sich für mich ein absolutes Minusgeschäft ergeben, wenn ich dies richtig beurteile. Geplant hatte ich eigentlich im Anschluss meiner EZ meinen Resturlaub von 27 Tagen zu nehmen und dann wieder in Vollzeit durchzustarten. Soweit ich mich informiert habe kann der Resturlaub nicht verfallen. Darf/ Muss mein AG mich nun zwingen diesen während meines Minijobs zu nehmen oder habe ich da auch noch die Möglichkeit mitzuentscheiden? Vielen Dank im Voraus. LG Nele
Hallo, Urlaubsansprüche aus Vollzeit müssen auch in Vollzeit abgegolten werden. Es macht deshalb mehr Sinn, diese bis nach der Elternzeit aufzuheben. Alternativ können Sie, wenn Sie ganze Tage arbeiten, den Urlaubsanspruch im Dreisatz runter brechen. Das ist aber eigentlich so nicht vorgesehen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Das war zwar nicht deine Frage, aber ist mir aufgefallen. Dein Kind ist im August geboren. Dein Mutterschutz ist doch bis in den Oktober reingegangen, oder? Dann müsstest du eigentlich noch 30 Tage Urlaubsanspruch von 2021 haben. Kein Anspruch für November und Dezember. Der Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der EZ bleibt erhalten. Dein AG kann nicht vorschreiben, dass du ihn nehmen musst. Und wenn er darauf besteht, würde ich das Stundenmäßig umrechnen. Da würdest du wahrscheinlich bis Ende der EZ gar nicht mehr arbeiten. LG luvi
KielSprotte
Das sind zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse. Ein ruhendes (VZ) und ein auf die EZ befristeter Minijob. Die Ansprüche darf man nicht vermischen. Ich hoffe, du hast darauf geachtet, dass du einen befristeten Vertrag bekommen hast, indem auch noch einmal steht, das der ruhende VZ Job davon unberührt bleibt.....?!
NeleJo91
Schon einmal danke für die Antworten :) Also mein Minijob ist befristet bis zum 10.08.23 also sollte es daher keine Probleme geben. Bei mir im Unternehmen gab es leider so einen Fall noch nicht Und auch die Personalabteilung und auch andere Stellen haben leider Überhaupt keine Ahnung wie man das handhabt. Auch eine kleine Korrektur, ich bin auf 171 Stdt eingestellt und nicht auf 141.
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