Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird in meinem Fall das Elterngeld berechnet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird in meinem Fall das Elterngeld berechnet

Holli12345

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Halloooo Frau Bader, ich bräuchte bitte Rat. Ich habe meine Weiterbildung zur Fleischer-Meisterin und nun auch noch zur Betriebswirtin im Handwerk erfolgreich bestanden. Habe nun von meinem Chef letzten Monat eine ordentliche Gehaltserhöhung erhalten. Nun bin ich ungeplant Schwanger geworden. Und meine Hausärztin möchte mir jetzt auch noch wegen schwerer körperlicher Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot geben. Komme mit meinem Vorgesetzten sehr gut aus. Und möchte nach 1 Jahr Elternzeit auf alle Fälle zurück ins Geschäft.Nun zu folgenden Fragen bräuchte ich bitte Auskunft. 1. Wie wird das Elterngeld gerechnet? Wie läuft dass in meinem Fall? Habe zuvor im Verkauf sehr wenig verdient. Nun durch die Gehaltserhöhung komme ich auf Netto 2000 Euro und jetzt auch noch dieses Beschäftigungsverbot, ojeee wie ist es nun? 2. Bekommt mein Chef mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot zurück? Vielen Dank für eure Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Betrieb muss eine Gefährdungsprüfung durch führen, Ihr Arbeitgeber kann Sie dann umsetzen. Ein Beschäftigungsverbot sollte das letzte Mittel sein. Der Arbeitgeber kann nur dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn medizinische Gründe vorliegen. Er kann sie zum Beispiel wieder im Verkauf einsetzen, muss aber das höhere Gehalt bezahlen. 2. Das Elterngeld wird nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt gerechnet, Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. 3. Ja, U2-Verfahren Liebe Grüße NB


mellomania

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das muss, wenn überhaupt, der AG machen im rahmen einer gefährdungsbeurteilung. er muss prüfen, ob überhaupt eine gefährdung am arbeitsplatz vorliegt, und das obligt ihm allein, keinesfalls einer hausärztin, und wenn gefährdungen da sind, muss er dich umsetzen und dir gefährdungsfreie tätigkeiten zuteilen, die du annehmen MUSST. erst wenn das nicht geht, stellt der AG!! ein bv aus. nicht die ärztin. die krankenkasse erkennt das vielleicht nicht an und dann wirds blöd. die ärztin haftet! rede also mit deinem arbeitgeber, damit alles richtig läuft.


Felica

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Wenn du es korrekt machen willst lasse nicht so einfach den Arzt das BV aussprechen sondern setze dich mit deinem AG zusammen und klärt was du machen kannst. Er schaut dann was möglich ist. Eine Möglichkeit wäre zB das du eben keine Tiere mehr zerlegst, aber schon noch wo am Kutter stehst um Fleischmasse un die Wurst zu lassen. Die Kollegen tragen dann die Kisten. Oder du arbeitest im Verkauf, bei der Abpackung von Wurstwaren. Nur wenn dein AG sagt, er hat wirklich nichts für dich, kann er ein BV ausstellen wegen der Arbeit. Dein Arzt dagegen ist in der Pflicht wenn du körperliche Beschwerden hast die eine Weiterarbeit nicht möglich machen.


Felica

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Ob der AG oder der Azt das BV ausstellen ist egal wegen des EG. es gilt wie wenn du gearbeitet hättest, also keiuen Kürzung bei EG. Allerdings kann es passieren das AG oder KK das BV anzweifeln und dann kann es stressig werden. Eine Au würde sich auch nur dann auf das EG auswirken wenn du wegen einer krankheit oder Unfall ins Krankengeld rutscht und das hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Blöder Fall wäre du würdest morgen die Treppe runterfallen und dir ein Bein brechen.


Holli12345

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Leider ist mein Chef schon sehr alt und kennt sich rechtlich auch nicht so aus wie man das Thema angeht. 1. Habe gehört das der Durchschnitt der Gehälter der letzten 12 Monate vor Entbindungstermin als Basis zur Berechnung des Elterngeldes gilt. Stimmt das??? Also wird die Gehaltserhöhung voll berücksichtigt??? 2. Wenn das Beschäftigungsverbot aus welchem Grund auch immer durchgehen sollte. Ist es dann wirklich so dass mein Chef in der Zeit in der ich im Geschäft ausfalle meinen Lohn nicht zahlen muss. Sondern die Krankenkasse??? Über eine Antwort von Frau Bader würde ich mich sehr freuen.


Dojii

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Ja, es zählen die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, also fällt die Gehaltserhöhung nach noch zum Teil mit rein. In einem Beschäftigungsverbot zahlt erst mal der Arbeitgeber den Lohn weiter, kann sich den dann aber von den Krankenkassen wieder zurückholen.


mellomania

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und da liegt die krux. die KK kann ein BV anzweifeln und dann bekommt der chef den lohn eben nicht wieder zurück. wie oben geschrieben ist ER ALLEINE erstmal für die herstellung eines arbeitsplatzes verantwortlich, der den mutterschutzrichtlinien entspricht. wie gesagt dr hausarzt ist beim dem thema raus


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