Mamamary3
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ungeplant schwanger geworden und werde aufgrund einer Muttermundschwäche ein Beschäftigungsverbot erhalten. Im Sommer 2017 hatte ich 2 OP´s aufgrund einer Turmorerkrankung und war danach Langzeitkrank und somit im Krankengeld. Ich bin über das Hamburger Modell ins Berufsleben zurückgekehrt. Das Hamburger Modell lief bis 04.12.17, d.h. ich war bis 04.12.17 im Krankengeld. Ich wurde im November schwanger. Werden jetzt für die Berechnung des Gehalts im BV die letzten 3 Monate vor Eintreten der SS oder vor Bekanntgabe des BV als Grundlage genommen? Im 1. Fall wäre ich 2 der 3 Monate im Krankengeld gewesen, im 2. Fall wäre ich jetzt 3 Monate im Gehalt. Können Sie mir hier bitte weiterhelfen? Aufgrund des Krankengeldes fällt das Elterngeld schon niedriger aus, wie wirkt sich dies nun auf das Gehalt im BV aus? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
mellomania
in einem bv bekommt man das, was man zu dem zeitpunkt ohne bv verdienen würde. da wird nicht geschaut was man vorher hatte.
Mamamary3
Danke für die Antwort. Aber warum steht im MuschG das immer die 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft als Grundlage genommen werden. Gilt dies dann nur, wenn das BV direkt mit Eintritt der SS ausgesprochen wird? Habe leider bisher nirgends gelesen, dass man das gleiche Gehalt weiterhin bekommt. Darf ich fragen, wo du dies gefunden hast? Danke dir LG Maria
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