miaanna2013
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn kam 36+0 (4 Wochen vor Termin) auf die Welt. Nun sieht das Mutterschutzgesetz folgendes vor: Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote) Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die VOR der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, mein Mutterschutz müsse nicht um die Tage vor der Geburt /die wegen der vorzeitigen Entbidung nicht in Anspruch genommen werden konnten = 4 Wochen) verlängert werden, da mein Sohn mit 2800gr Geburtsgewicht keine Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes ist. Das Krankenhaus hat mir jedoch eine Frühkindlichkeitsbestätigung ausgestellt. Ist es richtig, dass ein Kind entbunden 36+0 immer eine Frühgeburt ist, unabhängig von seinem Geburtsgewicht?` Vielen Dank im Voraus
Hallo, man muss unterscheiden: Sie haben grds. auf 6 + 8 = 14 Wochen Anspruch, was man nicht nehmen konnte, wird hinten drangehängt Wenn er ein Frühchen ist, haben Sie Anspruch auf 12 Wochen nach der Geburt. Von einer Frühgeburt spricht man bei der Geburt eines Säuglings vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche. Wenn dies ärztlich bestätigt ist, haben Sie Anspruch auf insgesamt 18 Wo. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Das der vorgeburtliche Mutterschutz hinten angehängt wird, ist unabhängig von der Frühgeburtlichkeit. Auch bei "normalen" Geburten, die eben zB 3 Tage vor Termin waren, werden diese 3 Tage hinten angehängt. Kommt das Kind 4 Wochen eher, werden eben die 4 Wochen angehängt. Die Bescheinigung über die Frühgeburt hat zur Folge, dass der nachgeburtliche Mutterschutz verlängert wird von 8 auf 12 Wochen. Also sind es 8 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz + 4 Wochen durch die Frühgeburt + (bei euch) 4 Wochen vorgeburtlicher Mutterschutz durch die Geburt vor Termin. Allerdings solltest du darüber eine Bescheinigung von der KK bekommen und die gilt auch für den AG. Ruf doch einfach mal bei der KK an. Gruß Sabine
Andrea6
Die Rechtslage ist eindeutig: bei Frühgeburten gibt es 18 Wochen Mutterschutz. Frühchen ist ein Kind wenn es vor der vollendeten 37. SSW geboren wird und/oder ein Geburtsgewicht von weniger als 2500g hat. Dein Arbeitgeber hat also Unrecht und muß Dir die 18 Wochen gewähren.
SumSum076
Tut mir leid, aber deine Interpretation ist da nicht ganz richtig. Die insgesamt 18 Wochen gibt es nur, wenn das Kind vor Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutz zur Welt kam, aber nicht pauschal! Hab mal den Text aus dem MuSchG angefügt: § 6 MuSchG, Absatz 1: "Mütter dürfen (...) bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte." Wenn also vor der Geburt die ganzen 6 Wochen nicht in Anspruch genommen werden können, gibt das 18 Wochen. Hier kam das Kind aber "nur" 4 Wochen zu früh. Daher die Rechung: 8 Wochen normal + 4 Wochen für Frühgeburt + 4 Wochen für fehlenden vorgeburtlichen Schutz. Gruß Sabine
Andrea6
? Versteh nicht was Du meinst. Jede Arbeitnehmerin bekommt mindestens 14 Wochen Mutterschutz, bei Frühchen oder Zwillingen sind es 18. "Daher die Rechung: 8 Wochen normal + 4 Wochen für Frühgeburt + 4 Wochen für fehlenden vorgeburtlichen Schutz." - genau: und 2 Wochen hat die Fragestellerin ja bereits gehabt - also 18 Wochen. Ich denke, wir meinen beide das Gleiche....
SumSum076
Ich hab die Fragestellerin so verstanden, dass es ihr darum geht, wie lang der Mutterschutz nach der Geburt noch ist. Insgesamt betrachtet stimmt es mit den 18 Wochen! Gruß Sabine
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