Anzomi
Hallo, Unser Kind soll vorraussichtlich am 07.02.2018 zu Welt kommen. Ich hals Vater hatte mir nun überlegt, 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Nun meine Frage: Wenn unser Kind am 07.02.18 zur Welt kommt. Kann ich dann vom 19.02.2018 bis 18.03.2018 und dann nochmal vom 16.04.2018 bis 15.05.2018 Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen? Wenn ja, wie muss ich dass dann beim Elterngeldantrag aufführen, da es dort ja in Lebensmonate gerechnet wird? Vielen Dank schon einmal für eure Antwort. Liebe Grüße Tobias
Hallo, Sie müssen die EZ entsprechend der Lebensmonate beantragen. wenn das KInd an einem 9. geboren ist muss die EZ an einem 9. beginnen, wenn Sie nur die zwei Mo nehmen wollen Sonst bekommen Sie kein EG Liebe Grüße NB
Lewanna
Wenn du Elterngeld haben möchtest geht das so nicht. Fürs Elterngeld müssen Lebensmonate genommen werden. Wenn das Kind also am 07. geboren wird muss die Elternzeit auch vom 07. bis zum 06. des Folgemonats gehen. LG
Mitglied inaktiv
Für das EG musst du von Tag der Geburt an nehmen - sonst wird der Monat nicht gewertet weil kein Lebensmonat. bei deinen Überlegungen würdest du für keinen der beiden Monate EG bekommen. Da du die EZ aber nicht verbindlich aktuell melden kannst, würde ich dem AG angeben das du ab Geburt EZ für 2 Lebensmonate nimmst. Sollte das Kind wirklich am 7.02.18 geboren werden, müsstest du vom 7.02-6.04 EZ melden um für diese beiden Monate EG zu bekommen. Kommst du auf weniger weil 2 Lebensmonate erlischt der Anspruch auf EG komplett. Du kannst natürlich auch gerne länger EZ nehmen - nur gibt es dann eben kein EG mehr bzw falls es ein 3ter kompletter Lebensmonat wäre hätte deine Frau weniger Anspruch. Den ihr beide habt ZUSAMMEN 14 Monate.
Mitglied inaktiv
Das kannst du so machen, allerdings musst du darauf achten, dass du in den Lebensmonaten mit Elterngeldbezug insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden arbeitest. Die Arbeitszeit wird auf den Lebensmonat gerechnet, man kann also durchaus auch einen Teil des Lebensmonats Vollzeit arbeiten und dann den Rest gar nicht. Allerdings wird dann auch das im Lebensmonat erzielte Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Daher lohnt es sich mehr, wenn man auch die Elternzeit in Lebensmonaten nimmt. Da du in deinem Beispiel wahrscheinlich in keinem der Lebensmonate 1-4 über die durchschnittlich 30 Wochenstunden kämest, könntest du alternativ auch Elterngeld Plus für diese vier Lebensmonate anmelden.
mellomania
du musst 7 wochen vorher die elternzeit anmelden. das ist doch schon rum! also kannst du nur die lebensmonate nehmen, die ab antrag danach ab geburtsdatum laufen. also 7.3. z.b. und es müssen gleich zwei monate gemeldet werden, die innerhalb der 14. lebensmonate des kindes liegen. sonst kein elterngeld. und du muss gleich BEIDE monate angeben
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