Anzomi
Hallo, Unser Kind soll vorraussichtlich am 07.02.2018 zu Welt kommen. Ich hals Vater hatte mir nun überlegt, 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Nun meine Frage: Wenn unser Kind am 07.02.18 zur Welt kommt. Kann ich dann vom 19.02.2018 bis 18.03.2018 und dann nochmal vom 16.04.2018 bis 15.05.2018 Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen? Wenn ja, wie muss ich dass dann beim Elterngeldantrag aufführen, da es dort ja in Lebensmonate gerechnet wird? Vielen Dank schon einmal für eure Antwort. Liebe Grüße Tobias
Hallo, Sie müssen die EZ entsprechend der Lebensmonate beantragen. wenn das KInd an einem 9. geboren ist muss die EZ an einem 9. beginnen, wenn Sie nur die zwei Mo nehmen wollen Sonst bekommen Sie kein EG Liebe Grüße NB
Lewanna
Wenn du Elterngeld haben möchtest geht das so nicht. Fürs Elterngeld müssen Lebensmonate genommen werden. Wenn das Kind also am 07. geboren wird muss die Elternzeit auch vom 07. bis zum 06. des Folgemonats gehen. LG
Mitglied inaktiv
Für das EG musst du von Tag der Geburt an nehmen - sonst wird der Monat nicht gewertet weil kein Lebensmonat. bei deinen Überlegungen würdest du für keinen der beiden Monate EG bekommen. Da du die EZ aber nicht verbindlich aktuell melden kannst, würde ich dem AG angeben das du ab Geburt EZ für 2 Lebensmonate nimmst. Sollte das Kind wirklich am 7.02.18 geboren werden, müsstest du vom 7.02-6.04 EZ melden um für diese beiden Monate EG zu bekommen. Kommst du auf weniger weil 2 Lebensmonate erlischt der Anspruch auf EG komplett. Du kannst natürlich auch gerne länger EZ nehmen - nur gibt es dann eben kein EG mehr bzw falls es ein 3ter kompletter Lebensmonat wäre hätte deine Frau weniger Anspruch. Den ihr beide habt ZUSAMMEN 14 Monate.
Mitglied inaktiv
Das kannst du so machen, allerdings musst du darauf achten, dass du in den Lebensmonaten mit Elterngeldbezug insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden arbeitest. Die Arbeitszeit wird auf den Lebensmonat gerechnet, man kann also durchaus auch einen Teil des Lebensmonats Vollzeit arbeiten und dann den Rest gar nicht. Allerdings wird dann auch das im Lebensmonat erzielte Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Daher lohnt es sich mehr, wenn man auch die Elternzeit in Lebensmonaten nimmt. Da du in deinem Beispiel wahrscheinlich in keinem der Lebensmonate 1-4 über die durchschnittlich 30 Wochenstunden kämest, könntest du alternativ auch Elterngeld Plus für diese vier Lebensmonate anmelden.
mellomania
du musst 7 wochen vorher die elternzeit anmelden. das ist doch schon rum! also kannst du nur die lebensmonate nehmen, die ab antrag danach ab geburtsdatum laufen. also 7.3. z.b. und es müssen gleich zwei monate gemeldet werden, die innerhalb der 14. lebensmonate des kindes liegen. sonst kein elterngeld. und du muss gleich BEIDE monate angeben
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...
Hallo Frau Bader, Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation: 1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen. 2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz