Hummel75
Liebe Frau Bader, seit einigen Tagen versuche ich Antworten auf meine Fragen zu finden, aber so recht bin ich hierbei noch nicht weitergekommen. Ich hoffe sehr, Sie können mir weiterhelfen. Seit zwei Wochen weiß ich, dass ich schwanger bin. Was eigentlich schön sein sollte, zumal es an ein Wunder grenzt, da mir immer gesagt wurde, ich könne keine Kinder bekommen, bereitet mir nun aber schlaflose Nächte. Aufgrund diverser Faktoren handelt es sich um eine Risikoschwangerschaft. Ich habe einige, auch gynäkologische, chronische Vorerkrankungen. Nach Auskunft des Facharztes sprechen verschiedene Aspekte für ein individuelles Beschäftigungsverbot. Seit einem Jahr beziehe ich nun aber aufgrund einer psychischen Erkrankung, die ich mir u.a. aufgrund von langjähriger und zunehmender Überlastung am Arbeitsplatz zugezogen habe, Krankengeld. Angedacht war in Absprache mit der behandelnden Ärztin zuletzt, diesen Arbeitsplatz aus medizinischen Gründen zu kündigen, die AU aufzuheben, da es mir deutlich besser geht, und mich anderweitig zu bewerben. Nun bin ich schwanger. Meine Fragen beziehen sich überwiegend auf das nun zu erwartende Einkommen. Eine Kündigung aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist unter den neuen Umständen ja eher "unklug". Oder? 1) Was ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommenshöhe bei Erteilung des Beschäftigungsverbots? (das KG oder das vorher gezahlte Monatsentgelt?) 2) Was sollte ich bei der Umsetzung des Beschäftigungsverbots aus juristischer Sicht unbedingt beachten? Dürfen sich die laufende AU und das BV zeitlich überschneiden? Was hat dann im Hinblick auf das Einkommen Vorrang? Kann das BV ohne Probleme zeitlich nahtlos an die AU anknüpfen? Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Ich hoffe sehr, ein wenig Klarheit und Lösungsansätze zu erhalten, um etwas befreiter auf die kommenden Monate blicken zu können. Hummel75.
Hallo, Frage vorweg: Wieso ein BV? Geht von dem Arbeitsplatz eine Gefahr aus?Bei Vorerkrankungen ist eine Krankschreibung das richtige Mittel. Im übrigen geht die Krankschreibung dem BV vor.Wenn Sie also weiter krankgeschrieben sind, isi das BV ohne Belang Liebe Grüsse NB
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