knuffelchen
Hallo Frau Bader, Meine Frage ist: wenn mein mann das erste jahr bei unseren zwillingen bleibt und ich das zweite, haben wir beide anspruch auf 67 bzw 65%, oder wird das geteilt? Steig durch mein flyer des Bundesministerium nicht durch, da ja fast alles nur für einlinge aufgeführt ist. Meine zweite frage ist: wenn mein mann oder ich in der elternzeit einen 400 euro-job annehmen, wird es auch angerechnet? Habe verschiedene Aussagen gehört. Vielen dank für die Hilfe! :)
Hallo, man bekommt in den ersten 14 Mo. EG. Jeder für jeweils ein Kind 12 Mo. u für das andere 2 Partnermonate. Wenn er also 12 Mo. zuhause bleibt, bekommt er es (+ Geschwisterbonus), wenn Sie dann zuhause bleiben, können Sie die Partnermonate nehmen. Am meisten erhalten Sie, wenn beide das erste Jahr( die ersten 14 Mo. zuhause bleiben. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Der Anspruch auf Elterngeld endet mit Partnermonaten immer mit dem 14. Lebensmonat der Kinder. Ihr könnt zeitgleich Elterngeld bekommen , aber nicht hintereinander. Zuverdienst wird ab dem ersten Euro angerechnet und im Endeffekt könnt ihr 33% vom Zuverdienst behalten.
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