Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie wird bei Zwillis Elternzeit berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie wird bei Zwillis Elternzeit berechnet?

knuffelchen

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Hallo Frau Bader, Meine Frage ist: wenn mein mann das erste jahr bei unseren zwillingen bleibt und ich das zweite, haben wir beide anspruch auf 67 bzw 65%, oder wird das geteilt? Steig durch mein flyer des Bundesministerium nicht durch, da ja fast alles nur für einlinge aufgeführt ist. Meine zweite frage ist: wenn mein mann oder ich in der elternzeit einen 400 euro-job annehmen, wird es auch angerechnet? Habe verschiedene Aussagen gehört. Vielen dank für die Hilfe! :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man bekommt in den ersten 14 Mo. EG. Jeder für jeweils ein Kind 12 Mo. u für das andere 2 Partnermonate. Wenn er also 12 Mo. zuhause bleibt, bekommt er es (+ Geschwisterbonus), wenn Sie dann zuhause bleiben, können Sie die Partnermonate nehmen. Am meisten erhalten Sie, wenn beide das erste Jahr( die ersten 14 Mo. zuhause bleiben. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Der Anspruch auf Elterngeld endet mit Partnermonaten immer mit dem 14. Lebensmonat der Kinder. Ihr könnt zeitgleich Elterngeld bekommen , aber nicht hintereinander. Zuverdienst wird ab dem ersten Euro angerechnet und im Endeffekt könnt ihr 33% vom Zuverdienst behalten.


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