Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie weit kann sich der Bemessungszeitraum (Elterngeld) verschieben?

Frage: Wie weit kann sich der Bemessungszeitraum (Elterngeld) verschieben?

KleeneMaus89

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Guten Tag Frau Bader, wir erwarten Ende August unser drittes Kind und bezüglich des Elterngeld-Bemessungszeitraumes habe ich eine Frage: Wie weit kann dieser nach hinten verschoben werden? Folgender Hintergrund: Ich erhalte Einkünfte aus teils nichtselbständiger und teils selbständiger Arbeit. Somit würde bei mir ja das volle Kalenderjahr 2022 als Bemessungszeitraum für das aktuelle Elterngeld zählen, sofern ich es nicht anders beantrage. Nun habe ich jedoch im Juni 2019 meinen ersten Sohn bekommen, somit Elterngeld von Juni 2019 bis 2020 erhalten. Dann kam im Juni 2021 Sohn Nr. 2, Elterngeldbezug daher von Juni 2021 bis Juni 2022. So habe ich also in allen Jahren 2019-2022 Elterngeldmonate enthalten. Würde sich der Bemessungszeitraum dann auf 2018 zurück verschieben? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Heike R.


Dojii

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Kurz und knapp, ja. In der Konstellation kannst du auf das Jahr 2018 zurückgreifen, wenn du magst.


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