elena13
Hallo liebe Mitstreitenden :) und Experten! Ich bin in einer komplizierten Situation. Mein Arbeitsvertrag endete zum 31.10.2014 und wurde schwangerschaftsbedingt nicht verlängert ( OP Schwester ) . Seit dem 01.November 2014 bin ich krank geschrieben, jedoch nicht von meinem frauenarzt, sondern von meiner Hausärztin. Ich hatte während meiner Beschäftigung schon ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen ( vom TÜV Arzt), welches bis zum Start des Mutterschutzes galt. Nachdem ich jedoch arbeitslos war, wollte meine Krankenkasse trotz des BVs eine Krankschreibung, da ich ja kein Arbeitnehmer mehr war, würde das BV wohl nichts wert sein. Nun hat mich meine Hausärztin seit dem krank geschrieben. Meine Frage lautet nun, wie kann mir meine Hausärztin nachweisen, dass die krankschreibung schwangerschaftsbedingt war für den Elterngeldantrag? VIelen Dank für eure Antworten, ich weiss, da kam alles auf einmal zusammen : ( Eine schöne Restschwangerschaft euch allen und alles Gute für die Kleinen! Elena
Hallo, in welchen Staaten sind Sie denn nach Beendigung des Vertrages? Kommen Sie Arbeitslosengeld 1? Bei der Krankschreibungen ist doch dieser Codes aufgeführt, welche Art von Erkrankung es war. Ich verstehe das Problem nicht. Liebe Grüße NB
elena13
Hallo Frau Bader Der Code den sie wahrscheinlich meinen ist laut Hausarzt Depression. Ich war deswegen auch bei Sozialarbeiter, welche mir sehr gut helfen und mich etwas beruhigen konnten, da mich die Situation sehr fertig machte, mit der Arbeitslosigkeit. Da ich jedoch krank geschrieben war von da an, war ich nie als Status Arbeitslos gemeldet da das Arbeitsamt mich nicht vermitteln kann, durch das Beschäftigungsverbot. Kann also der normale Code Depression als eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zurück geführt werden ( weil das war sie, neben Ängsten habe ich auch eine gesundheitliche gynäkologische VOrgeschichte mit welcher ich ein halbes Jahr vor SS zu kämpfen hatte..) Vielen Dank lieben Gruß Elena
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