Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

Hallo, Ich bin derzeit im 2 Jahr meiner Elternzeit meines ersten Kindes. Ich war vorher Vollzeit angestellt. Im März ist meine Elternzeit vorbei. Gibt es irgendwelche Vorteile die Elternzeit jetzt noch 1 Jahr zu verlängern? Ich gehe zur Zeit 30 Stunden arbeiten. Wenn ich verlängern würde und ich in diese Zeit wieder schwanger werden würde, hätte ich dann beim 2. Kind 65% Elterngeld von diesen 30 Stunden?. Ich danke für eine Antwort lg

von Lazzomimi am 17.10.2019, 09:03



Antwort auf: Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

Hallo, Vorteil ist zum einen der Kündigungsschutz. Zum anderen würde der VZ-Vertrag bestehen bleiben. Mit dem EG hat es nichts zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2019



Antwort auf: Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

Verlängerung der Elternzeit ist sinnvoll wegen Kündigungsschutz. Und dein Vollzeitvertrag bleibt bestehen, weil du die Teilzeit auf die Elternzeit beschränkst. Ja dieses Teilzeitgehalt zählt zum neuen Elterngeld für das 2. Kind. Sollte der neue Mutterschutz noch während der ez beginnen kannst du die ez beenden. Dein AG zahlt dann seinen vollen Anteil zum Mutterschaftsgeld. Solltest du gar nicht arbeiten, wird das neue Elterngeld nur der Mindestsatz

Mitglied inaktiv - 17.10.2019, 09:29



Antwort auf: Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

Ich gehe mal davon aus, daß Du ab März weiterhin nur 30 Stunden arbeiten willst. Die Alternativen wären also, wie gehabt 30 Stunden in Elternzeit zu arbeiten, oder den Vollzeitvertrag dauerhaft auf 30 Stunden abzuändern. Für das Elterngeld des nächsten Kindes macht das keinen Unterschied, die berechnet sich so oder so aus den 12 Monaten davor. Die Vorteile einer verlängerten Elternzeit wären aber, daß Du weiterhin Kündigungsschutz hast, und daß Du auch für das zweite Kind das Mutterschaftsgeld aus dem (weiterhin bestehenden) Vollzeitvertrag bekommst. Nachteil: Die Elternzeit ist weg - wenn Du sie jetzt nicht nimmst, kannst Du sie Dir für später noch aufheben. Wenn Du allerdings in Erwägung ziehst, ab März wieder Vollzeit zu arbeiten, würde das das Elterngeld für das zweite Kind erhöhen - je nachdem, wie viele Monate vom VZ-Lohn dann in die Berechnung einfließen.

von Strudelteigteilchen am 17.10.2019, 09:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr S...


Schwangerschaft während Elternzeit + Freelancing anfangen -verlängern?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe...


Elternzeit verlängern

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich...


Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

Hallo Ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn geboren am 05.10.22 - 2 Jahre Elternzeit- Basiselterngeld (also 1 Jahr Elterngeld) - Elterngeld läuft Oktober/November 2023 aus. Erneute Schwangerschaft - Geburtstermin Juni 2024. Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Da ich ja dann eine Lücke von 7 Monaten habe, wo ich kein Elterngeld mehr bekom...


Elternzeit verlängern Anzahl Abschnitte

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2....


Wie oft Elternzeit verlängern? Zwillinge

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich...


Elternzeit auf drei Jahre verlängern

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...