Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie viel Elterngeld? Elternzeit verlängern sinnvoll?

Lazzomimi

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Hallo, Ich bin derzeit im 2 Jahr meiner Elternzeit meines ersten Kindes. Ich war vorher Vollzeit angestellt. Im März ist meine Elternzeit vorbei. Gibt es irgendwelche Vorteile die Elternzeit jetzt noch 1 Jahr zu verlängern? Ich gehe zur Zeit 30 Stunden arbeiten. Wenn ich verlängern würde und ich in diese Zeit wieder schwanger werden würde, hätte ich dann beim 2. Kind 65% Elterngeld von diesen 30 Stunden?. Ich danke für eine Antwort lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Vorteil ist zum einen der Kündigungsschutz. Zum anderen würde der VZ-Vertrag bestehen bleiben. Mit dem EG hat es nichts zu tun. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Verlängerung der Elternzeit ist sinnvoll wegen Kündigungsschutz. Und dein Vollzeitvertrag bleibt bestehen, weil du die Teilzeit auf die Elternzeit beschränkst. Ja dieses Teilzeitgehalt zählt zum neuen Elterngeld für das 2. Kind. Sollte der neue Mutterschutz noch während der ez beginnen kannst du die ez beenden. Dein AG zahlt dann seinen vollen Anteil zum Mutterschaftsgeld. Solltest du gar nicht arbeiten, wird das neue Elterngeld nur der Mindestsatz


Strudelteigteilchen

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Ich gehe mal davon aus, daß Du ab März weiterhin nur 30 Stunden arbeiten willst. Die Alternativen wären also, wie gehabt 30 Stunden in Elternzeit zu arbeiten, oder den Vollzeitvertrag dauerhaft auf 30 Stunden abzuändern. Für das Elterngeld des nächsten Kindes macht das keinen Unterschied, die berechnet sich so oder so aus den 12 Monaten davor. Die Vorteile einer verlängerten Elternzeit wären aber, daß Du weiterhin Kündigungsschutz hast, und daß Du auch für das zweite Kind das Mutterschaftsgeld aus dem (weiterhin bestehenden) Vollzeitvertrag bekommst. Nachteil: Die Elternzeit ist weg - wenn Du sie jetzt nicht nimmst, kannst Du sie Dir für später noch aufheben. Wenn Du allerdings in Erwägung ziehst, ab März wieder Vollzeit zu arbeiten, würde das das Elterngeld für das zweite Kind erhöhen - je nachdem, wie viele Monate vom VZ-Lohn dann in die Berechnung einfließen.


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