Astbö
Hallo, erstmal die Fakten: ich habe zwölf Monate Elternzeit genommen und bekomme das Elterngeld über 15 Monate ausgezahlt. Es ist mein erstes Kind. Und die Elternzeit geht bis 11. November. Ich bin selbstständig, gesetzlich versichert bei der Technikerkrankenkasse und Mitglied der Künstlersozialkasse. Meine Elternzeit habe ich also bei der KSK und bei der TK für ein Jahr angemeldet. Ich überlege nun meine Elternzeit um ein Jahr zu verlängern. Denn ich möchte mich nach den 15 Monaten beruflich verändern, d.h. ich möchte nicht in die Selbstständigkeit zurück. Sondern am liebsten eine Teilzeitarbeit in Festanstellung finden. Nun meine Fragen: Wen muss ich über diese berufliche Änderung informieren? Gelte ich dann in den Monaten bevor ich eine neue Arbeit gefunden habe als arbeitslos? Was hätte dies für Auswirkungen auf den Status "Elternzeit"? Wie viel darf ich während der Elternzeit arbeiten? Wen muss ich über die Verlängerung der Elternzeit informieren? Welche Vorteile bringt mir die Verlängerung der Elternzeit? Muss ich zum Beispiel dann keine Krankenkassenbeiträge bezahlen (Mein Kind ist bei mir versichert, mein Mann ist bei einer anderen Versicherung aber auch gesetzlich versichert)? Wann habe ich Anspruch auf Betreuungsgeld (Denn ich will mein Kind schon ab Januar zu einer Tagesmutter geben) . Das sind sehr viele Fragen , weil es eine sehr komplexe Situation ist. Ich würde mich dennoch sehr freuen von Ihnen Klarheit zu bekommen. Vielen Dank im Voraus! Astbö
Hallo, haben Sie einen AG? Sind Sie selbständig? Dann brauchen Sie niemanden über die EZ informieren Liebe Grüsse, NB
Astbö
Nachtrag: Was wäre eigentlich wenn ich ab Januar kein Betreuungsplatz für mein Kind finde, und ich somit weder meiner ständigen Arbeit, noch einen neuen Arbeit nachgehen kann? Verlängert sich die Elternzeit dann und wen muss ich in meiner Situation als Selbständige darüber wiederum informieren?
Mitglied inaktiv
Ähmm, ohne AG keine Elternzeit. Und bei dir selbst kannst du die wohl kaum melden. Und der neue AG muß dir keine gewähren. Persönliche Meinung, da ist nichts mit verlängern. Du hättest halt vorallen einen besonderes Kündigungsschutz, aber ich bezweifel doch stark das du dich selbst kündigen würdest.... Teilzeitanstellung usw steht dir alles offen. Betreuungsgels bekommt nur wessen Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und wer das Kind selbst betreut bzw genauer gesagt keine öffentlich geförderte Betreuung nutzt.
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