Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verlängere ich Elternzeit und was bringt mir das?

Frage: Wie verlängere ich Elternzeit und was bringt mir das?

Astbö

Beitrag melden

Hallo, erstmal die Fakten: ich habe zwölf Monate Elternzeit genommen und bekomme das Elterngeld über 15 Monate ausgezahlt. Es ist mein erstes Kind. Und die Elternzeit geht bis 11. November. Ich bin selbstständig, gesetzlich versichert bei der Technikerkrankenkasse und Mitglied der Künstlersozialkasse. Meine Elternzeit habe ich also bei der KSK und bei der TK für ein Jahr angemeldet. Ich überlege nun meine Elternzeit um ein Jahr zu verlängern. Denn ich möchte mich nach den 15 Monaten beruflich verändern, d.h. ich möchte nicht in die Selbstständigkeit zurück. Sondern am liebsten eine Teilzeitarbeit in Festanstellung finden. Nun meine Fragen: Wen muss ich über diese berufliche Änderung informieren? Gelte ich dann in den Monaten bevor ich eine neue Arbeit gefunden habe als arbeitslos? Was hätte dies für Auswirkungen auf den Status "Elternzeit"? Wie viel darf ich während der Elternzeit arbeiten? Wen muss ich über die Verlängerung der Elternzeit informieren? Welche Vorteile bringt mir die Verlängerung der Elternzeit? Muss ich zum Beispiel dann keine Krankenkassenbeiträge bezahlen (Mein Kind ist bei mir versichert, mein Mann ist bei einer anderen Versicherung aber auch gesetzlich versichert)? Wann habe ich Anspruch auf Betreuungsgeld (Denn ich will mein Kind schon ab Januar zu einer Tagesmutter geben) . Das sind sehr viele Fragen , weil es eine sehr komplexe Situation ist. Ich würde mich dennoch sehr freuen von Ihnen Klarheit zu bekommen. Vielen Dank im Voraus! Astbö


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, haben Sie einen AG? Sind Sie selbständig? Dann brauchen Sie niemanden über die EZ informieren Liebe Grüsse, NB


Astbö

Beitrag melden

Nachtrag: Was wäre eigentlich wenn ich ab Januar kein Betreuungsplatz für mein Kind finde, und ich somit weder meiner ständigen Arbeit, noch einen neuen Arbeit nachgehen kann? Verlängert sich die Elternzeit dann und wen muss ich in meiner Situation als Selbständige darüber wiederum informieren?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ähmm, ohne AG keine Elternzeit. Und bei dir selbst kannst du die wohl kaum melden. Und der neue AG muß dir keine gewähren. Persönliche Meinung, da ist nichts mit verlängern. Du hättest halt vorallen einen besonderes Kündigungsschutz, aber ich bezweifel doch stark das du dich selbst kündigen würdest.... Teilzeitanstellung usw steht dir alles offen. Betreuungsgels bekommt nur wessen Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und wer das Kind selbst betreut bzw genauer gesagt keine öffentlich geförderte Betreuung nutzt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...