Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Hallo.Bin noch bis 3.Mai 19 in Elternzeit.Bin jetzt wieder schwanger.Da ich Krankenschwester bin würde ich wieder ein beschäftigungsverbot bekommen.Würde ich wieder meinen lohn bekommen wie vor der 1. Schwangerschaft?Und wie berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind?

von Kristin1986 am 30.12.2018, 19:03



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Hallo, ein Beschäftigungsverbot würde erst eine Rolle ab dem ersten Arbeitstag spielen. Ob sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten, wird der Arbeitgeber anhand einer Gefährdungsprüfung feststellen. Er kann sich jedoch auch umsetzen, d.h., sie machen theoretische Arbeit, sortieren Tabletten oder ähnliches. Ansonsten bekommen Sie in ein Beschäftigungsverbot den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2019



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Ich hatte ein Jahr Elternzeit für das 1. Kind beantragt.

von Kristin1986 am 30.12.2018, 19:10



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Wie viele Stunden könntest du denn arbeiten, wenn es eine Ersatztätigkeit gibt?

von Sternenschnuppe am 30.12.2018, 20:07



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

es muss ja bereits eine vereinbarung für nach dem einen jahr elternzeit geben. wie sieht die aus?

von mellomania am 30.12.2018, 20:49



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Es ist wieder Vollzeit vereinbart.

von Kristin1986 am 30.12.2018, 21:03



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Da du jetzt schon weißt, dass du wieder schwanger bist, muss ja der ET spätestens im Sept sein und der Mutterschutz im August beginnen? Das ältere Kind ist am 04.05.18 geboren (und würde auch spätestens ab dem 04.05.19 Vollzeit (fremd-) betreut sein, so dass du überhaupt Vollzeit arbeiten gehen könntest - nur dann ist nämlich überhaupt die Möglichkeit eines Vollzeit- BV gegeben). Da du nicht davon ausgehen kannst, wieder ein Bv zu bekommen und es sogar sehr unwahrscheinlich ist, da dein AG erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, würde ich an deiner Stelle die letzten beiden Monate Elterngeld in EG plus umwandeln. Dann werden nämlich bei der Berexhnung des neuen EG die Monate bis einschließlich Juli 2018 ausgeklammert (dann wird dein Kind 14 Monate alt) und im August beginnt dann der Mutterschutz. Du würdest dann das gleiche EG bekommen wie beim älteren Kind plus Geschwisterbonus in Höhe von 10% ohne arbeiten zu müssen und sparst evtl. sogar das Geld für die Betreuung des älteren Kindes, weil du das jetzt selbst übernehmen kannst. Sonst müsstest du halt vom 04.05. bis zum Mutterschutz wieder voll arbeiten und dein Kind (fremd) betreuen lassen.

von -Talia- am 30.12.2018, 22:46



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Und bist du in der Lage Vollzeit zu arbeiten, ist die Kinderbetreuung soweit gesichert, das Kind eingewöhnt?

Mitglied inaktiv - 30.12.2018, 22:47



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Ja Kinderbetreuung wäre gesichert sonst könnte ich ja nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen und ich würde wieder ein BV bekommen.

von Kristin1986 am 31.12.2018, 07:33



Antwort auf: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld?

Das funktioniert nur wenn du am Mai nicht wieder in VZ arbeitest. Wenn du in VZ dann arbeitest oder über VZ ein BV bekommst, erlischt der EG-Anspruch. Weil man EG nur dann bekommt wenn man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet. Wäre also eine Option falls du doch lieber die EZ verlängerst und dann planst dann entweder daheim zu bleiben oder in TZ zu arbeiten. Wenn du über VZ ein BV bekommst, spielt es für das EG keine Rolle. Du hast dann ja gar keine Nullrunden, weil 12 Monate hast du EG bekommen, restlichen Monate bis Mutterschutz dann BV. über VZ. Wird also auch ohne Splittung das gleiche EG bei rauskommen in dem Falle. Wenn kein BV und du gehst VZ arbeiten, gilt das ebenso.

von Felica am 31.12.2018, 14:30



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