Wie verhält es sich, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie verhält es sich, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Sehr geehrte Frau Bader, nach einigen Fehlschlägen wurde am 28.2.2013 unsere Tochter geboren. Vorher war ich voll berufstätig. Ich habe nun zwei Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Was passiert nun, falls ich während der zwei Jahre Elternzeit wieder schwanger werden sollte? Erhalte ich dann gar kein Elterngeld für das zweite Kind (da ich ja dann in den 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hatte)? Und falls doch, wieviel stünde mir denn dann zu? Verliere ich dann ein Teil des Elterngeldes für das 1. Kind? Nach den zwei Jahren Elternzeit für meine 1. Tochter habe ich vor nur noch halbtags zu arbeiten. Vielen Dank für eine kurze Info! Herzliche Grüße

von shivaamy am 26.06.2013, 11:54



Antwort auf: Wie verhält es sich, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2013



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Während der Elternzeit wieder schwanger bekomm ich Elterngeld?

Meine Tochter ist 8 Monate und überlegen ein zweites Kind im Januar zurzeit bekomme ich Elterngeld (67%) meine Elternzeit endet 2016 falls ich schwanger werden sollte bekomm ich Dan wieder den gleichen Betrag an Elterngeld oder nur den Mindestsatz ?


Elterngeldberechbung wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich grad in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Habe noch ca. 4 Monate Elternzeit. Jetzt bin ich aber wieder schwanger geworden und wollte fragen, wenn meine Elternzeit vorbei ist und ich wieder arbeiten gehe (wobei ich wieder beschäftigungsverbot bekommen werde) dann sind es ja nur 6 Monate die ...


Während der Elternzeit wieder schwanger

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage, wie sich das verhält, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde. Ich bin gelernte Maler und Lackiererin und habe auch in dem Beruf gearbeitet. Als ich erfahren habe, dass ich schwanger war, hat mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungs Verbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber musste mir dann...


Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit und wieder Schwanger?

Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter ist im Januar 2017 geboren, Elterngeld habe ich über ein Jahr bezogen, Elternzeit habe ich zwei Jahre. Bin jetzt erneut schwanger, das Baby würde im Oktober 2018 geboren. Es ist eigentlich geplant, dass ich ab April wieder arbeite mit einer halben Stelle (Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit). In...


Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit dem 8.7.2016 Mama eines tollen Jungen. Bis Juli nächsten Jahres habe ich dieses Jahr meine Elternzeit verlängert. Elterngeld hatte ich nur für das gesamte erste Jahr angemeldet. Jetzt kommt Ende September ein kleines Mädchen durch meine 2te. Schwangerschaft hinzu. Wie genau gebe ich das an meinen Arbeitgeber wei...


Während der Elternzeit wieder schwanger

Liebe Frau Bader, ich erwarte Ende Oktober diesen Jahres mein 1. Kind. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit einreichen und 1 Jahr bzw. 14 Monate (da mein Mann auch 2 Monate EG beantragt) das Elterngeld beantragen. Wir möchten, wenn alles klappt zeitnah ein zweites Kind (Hibbel Start wenn das 1 Kind 9 Monate ist). Macht es Sinn nach einem Jahr beim A...


arbeiten während der elternzeit und dann wieder schwanger

hallo, ich beziehe bis einschließlich Juni 2020 elterngeld und meine elternzeit dauert bis Juni 2022. ich möchte ab Juli in einem anderen Betrieb bis zu 30 std arbeiten, da ich in meinem "alten" Betrieb nicht in teilzeit arbeiten kann. nun möchten wir allerdings ein 2.kind. welcher Betrieb muss das Mutterschaftsgeld bezahlen? und bei wem beantra...


Während der Elternzeit wieder Schwanger, wie läuft das finanzielle nun weiter?

Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell das 2. Kind am planen (erste Kind ist nun ein Jahr). Mir stellt sich die Frage, wie die Finanzelle Situation bei einer erneuten Schwangerschaft aussieht… Ich habe 6 Monate Basiselterngeld erhalten und bekomme noch bis zum 1.08.23 Elterngeldplus. zusätzlich gehe ich als 450 Euro Kraft auf mein...


Wie siehst es aus, wenn man wieder Schwanger während der Elternzeit ist ?

Guten Abend, ich habe im März dieses Jahres meine Tochter entbunden. Und habe das Basis elterngeld in Höhe vom 330€ beantragt und bekomme es noch bis 03/2023. Ich wollte schon im Sommer wieder arbeiten gehen und dann habe ich erfahren dass ich Schwanger bin, das habe ich meine Chefin besprochen und sie wissen von der SSW bescheid. Meine Frage ...