Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie stellt sich das Elterngeld zusammen?

Frage: Wie stellt sich das Elterngeld zusammen?

Klaralilli

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich Kinderwunsch und zwei Teilzeit Jobs. Mein Name ist Kristina und bin fast 24 Jahre alt. Mein Freund Sascha ist 37 Jahre alt und hat aus Erster Ehe 2 Kinder. Aber uns war relativ schnell klar, dass wir noch ein gemeinsames Kind zusammen haben möchten. Unsere Angst besteht darin, dass wir uns überlegen müssen ob das Finanziell trotzdem funktioniert. Aus betrieblichen Gründen wurde ich runtergestuft auf Teilzeit. Dadurch das es Finanziell mit Teilzeit nicht funktioniert, habe ich ab September eine Zweite Teilzeit Stelle angenommen. Mein Freund und ich haben aktuell ein Kinderwunsch, aber wissen nicht wie sich dann das Elterngeld zusammen setzt wegen den Zwei Teilzeitjobs. Können Sie mir da weiterhelfen?? Bezieht sich das Geld nur von einer Teilzeit Stelle oder aus beiden?? Mit freundlich Grüßen Kristina Dietrich


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen beider Jobs der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Den Unterhalt für die beiden anderen Kinder muss er weiter zahlen, die Düssled. Tabelle wird nur ein bisschen heruntergestuft. Ihr Unterhalt kommt in der Rangfolge nach den Kindern. Liebe Grüße, NB


cube

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Aus beiden TZ-Stellen. Aber: ihr solltet dennoch gut rechnen, ob ihr das finanziell stemmen könnt. Denn dein Partner wird auch mit eurem Kind immer noch Unterhalt für die beiden Kinder aus 1. Ehe zahlen müssen. Wenn es jetzt schon so knapp war, dass du einen 2. TZ-Job annehmen musstest, wage ich mal zu bezweifeln, dass das Geld noch reicht, wenn du in EZ ja wieder weniger als jetzt bekommen wirst. Dein Partner hat wegen der Unterhaltspflicht gegenüber allen Kindern dann auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit - heißt im Klartext: reicht das Geld hinter her nicht mehr, um allen Kindern gerecht zu werden, muss er eben auch noch einen 2. Job annehmen. Und wieviel die Mutter der beiden Kinder aus 1. Ehe verdient, wieviel sie arbeiten geht oder nicht wird dabei nicht relevant sein. Ich schreibe das, weil hier relativ regelmäßig genau solche Fragen kommen von wegen man hat jetzt ein gem. Kind - warum man den Kindern aus 1. Ehe so viel zahlen müssen obwohl die Mutter doch etc usw.


Klaralilli

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Ex Frau und mein Freund zahlen sich kein Unterhalt. Da wir das Verfahren 50/50 haben.


Neverland

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50/50???? was soll das den sein?


cube

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50/50 - Eltern betreuen zu gleichen Teilen.


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