Klaralilli
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich Kinderwunsch und zwei Teilzeit Jobs. Mein Name ist Kristina und bin fast 24 Jahre alt. Mein Freund Sascha ist 37 Jahre alt und hat aus Erster Ehe 2 Kinder. Aber uns war relativ schnell klar, dass wir noch ein gemeinsames Kind zusammen haben möchten. Unsere Angst besteht darin, dass wir uns überlegen müssen ob das Finanziell trotzdem funktioniert. Aus betrieblichen Gründen wurde ich runtergestuft auf Teilzeit. Dadurch das es Finanziell mit Teilzeit nicht funktioniert, habe ich ab September eine Zweite Teilzeit Stelle angenommen. Mein Freund und ich haben aktuell ein Kinderwunsch, aber wissen nicht wie sich dann das Elterngeld zusammen setzt wegen den Zwei Teilzeitjobs. Können Sie mir da weiterhelfen?? Bezieht sich das Geld nur von einer Teilzeit Stelle oder aus beiden?? Mit freundlich Grüßen Kristina Dietrich
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen beider Jobs der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Den Unterhalt für die beiden anderen Kinder muss er weiter zahlen, die Düssled. Tabelle wird nur ein bisschen heruntergestuft. Ihr Unterhalt kommt in der Rangfolge nach den Kindern. Liebe Grüße, NB
cube
Aus beiden TZ-Stellen. Aber: ihr solltet dennoch gut rechnen, ob ihr das finanziell stemmen könnt. Denn dein Partner wird auch mit eurem Kind immer noch Unterhalt für die beiden Kinder aus 1. Ehe zahlen müssen. Wenn es jetzt schon so knapp war, dass du einen 2. TZ-Job annehmen musstest, wage ich mal zu bezweifeln, dass das Geld noch reicht, wenn du in EZ ja wieder weniger als jetzt bekommen wirst. Dein Partner hat wegen der Unterhaltspflicht gegenüber allen Kindern dann auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit - heißt im Klartext: reicht das Geld hinter her nicht mehr, um allen Kindern gerecht zu werden, muss er eben auch noch einen 2. Job annehmen. Und wieviel die Mutter der beiden Kinder aus 1. Ehe verdient, wieviel sie arbeiten geht oder nicht wird dabei nicht relevant sein. Ich schreibe das, weil hier relativ regelmäßig genau solche Fragen kommen von wegen man hat jetzt ein gem. Kind - warum man den Kindern aus 1. Ehe so viel zahlen müssen obwohl die Mutter doch etc usw.
Klaralilli
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Ex Frau und mein Freund zahlen sich kein Unterhalt. Da wir das Verfahren 50/50 haben.
Neverland
50/50???? was soll das den sein?
cube
50/50 - Eltern betreuen zu gleichen Teilen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand