Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie schriftlich den Ag die elternzeit mitteilen??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie schriftlich den Ag die elternzeit mitteilen??

Mitglied inaktiv

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kann mir da jemand helfen wie man sowas schriftlich formulieren tut??? danke im vorraus!!!!


Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte... hiermit nehme/beanspruche ich Elternzeit für meinen Sohn wie folgt: (auf die ersten beiden Jahre mußt Du Dich festlegen) von 15.11.10 -14.11.13 (3. Geburtstag des Kindes = Dein erster Arbeitstag). Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Ich würde auch dringenst auf ein Zwischenzeugnis raten, denn oftmals ist es so, daß man vielleicht doch nicht mehr arbeitet oder der Chef wechselt und dann steht man dumm da. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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danke dir für deine hilfe!!!!


Mitglied inaktiv

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Solltest Du wünschen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu wollen schreibst Du es auch da rein von wegen ... hiermit beanspruche ich EZ von 15.11.10 bis 15.11.2011. ACHTUNG: GGF, zusätzlichen Arbeitsvertrag für diese Zeit erstellen lassen. Du darfst während Deiner EZ bis 30 Std. arbeiten Antrag auf Elternzeit (Anrede) Ich beantrage Elternzeit für mein Kind (Vorname, ggf. Name, Geburtsdatum). Die Elternzeit soll wie folgt liegen: Von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr) und von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr). (Info: Maximal zwei Zeitabschnitte sind möglich. Sie müssen die Elternzeit in diesem Antrag zunächst bis zum zweiten Geburtstag des Kindes festlegen. Sie können sich zwar auch schon bis zum dritten Geburtstag festlegen. Das ist aber nicht empfehlenswert. Beantragen Sie erst die Elternzeit für die ersten zwei Jahre und überlegen Sie dann, was Sie mit dem verbleibenden zwölf Monaten noch machen wollen. Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes zu übertragen. Ein vorformulierter Antrag dazu folgt unter C.) Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. (Unterschrift) (Bei einem Antrag mit mehreren Punkten reicht eine Unterschrift aus.)


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