nalimero
Sehr geehrte Frau Bader und alle, die es sonst noch wissen könnten, ich plane meine anstehende Elternzeit wie folgt zu nehmen. ET ist der 23.08.19 23.08.2019 bis 22.08.2021= 2 Jahre Elternzeit einreichen 23.08.2019 bis 22.06.2020 Vollzeit zu hause mit Basiselterngeld 23.06.2020 bis 22.10.2020 Elternzeitunterbrechung und Vollzeit bei meinem AG arbeiten (in der Zeit wird der Vater zu hause sein und Basis-EG beziehen) 23.10.2020 bis 22.08.2021 möchte ich für den Rest der gemeldeten Elternzeit 30 Std./ Woche bei meinem AG arbeiten gehen. Ich bin mir jetzt unsicher, wie es aussieht, wenn ich die Elternzeit nach dem 23.08.2021 noch um ein weiteres Jahr verlängern wollte. Hat der AG dann das Recht die Verlängerung abzulehnen, weil ich bei der ersten EZ-Meldung quasi keine vollen 2 Jahre EZ gemeldet habe? Müsste ich, um dieses "Problem" zu umgehen bereits zu Beginn eine EZ von 2 Jahren und 4 Monaten bekannt geben? Viele Grüße nalimero
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB
Felica
Passt schon. Du musst dich für 2 Jahre festlegen. Nicht für 2 Jahre Elternzeit. Mein Rat aber, übergebe die Meldung erst nach geburg wenn du genaue Zeiten hast. Pünktlich kommen die Kinder nämlich selten. Und du hast mindestens eine Woche Zeit nach Geburt um die ET abzugeben. Den mit Abgabe ist das ganze verbindlich.
nalimero
@ Felica: Danke für die Rückmeldung. Ich werde die Meldung auf jeden Fall erst nach der Geburt abgeben. Hatte hier nur für die grobe Planung einfach mal mit ET gerechnet.
Rotkehlchen
Der einzige Nachteil, der bei deiner Idee (Elternzeit - Vollzeit - Teilzeit in Elternzeit) besteht, ist, dass du in den vier Monaten, die du zwischendurch keine Elternzeit hast und Vollzeit arbeitest, keinen besonderen Kündigungsschutz hast. Falls es also Anzeichen dafür geben sollte, dass der Arbeitgeber dich eventuell loswerden will, würde ich mir das nochmal überlegen. Vermeiden könntest du ein eventuelles Kündigungsrisiko, wenn du statt der Unterbrechung der Elternzeit ab dem 10. Lebensmonat 30 Std/Woche Teilzeit in Elternzeit beantragst.
nalimero
@ Rotkehlchen: Danke Dir für den Hinweis, das ist mir bewußt. Da besteht aber keine Gefahr. ;-)
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