Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit - wann AG mitteilen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit - wann AG mitteilen

mtf_89

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Hallo Frau Bader, da mein zweites Kind während der Elternzeit des ersten Kindes zur Welt kommt, möchte ich diese Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz vorzeitig beenden wegen Mutterschaftsgeld. Wann soll man dies dem AG mitteilen? Bisher habe ich nur Aussagen dazu gefunden, in denen "rechtzeitig" oder ähnliches steht. Können Sie mir einen genaueren Zeitraum nennen? Viele Grüße mtf_89


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gesetzl. gibt es keine Frist. Aber der ET wird doch frühzeitig mitgeteilt, die Info kann man dann weitergeben. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Gibt keine Frist. Um dem AG auch Planungssicherheit zu geben würde ich es 3 Monate vor Mutterschutz machen. Dann ist die Schwangerschaft sehr sicher und sollte er sich querstellen auch noch genügend Zeit dies zu klären. Rechtlich ist es Dein Recht, einige Arbeitgeber wissen es aber noch nicht.


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