eikcorsie
Hallo Nicola Bader, bei mir sieht es folgendermaßen aus: Ich habe am 14.10.2013 eine bis zum 24.12.2014 befristete Stelle begonnen. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32h an 5 Tagen. Ich habe einen Nettolohn von 1000€ und würde ca 490€ + 300€ Elterngeld bekommen. (Ich möchte das Elterngeld auf 24 Monate verteilen, somit halbiert sich ja mein angegebenes Elterngeld auf ca.395€.) Laut Arbeitsvertrag habe ich pro Kalenderjahr 26 Tage Urlaubsanspruch. Laut dazugehörigem Tarifvertrag (TVÖP) 27 Tage. Zusätzlich noch den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von 5 Tagen pro Jahr. Ich erwarte zum errechneten Termin (13.06.2014) Zwillinge. Mutterschutz beginnt am 02.05. und endet am 05.09.2014 Ich werde vermutlich in absehbarer Zeit nicht mehr arbeiten und demnach meinen Urlaub nicht mehr VOR dem MuSch nehmen können. Nun würde ich gern wissen: Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch überhaupt? Ich habe seit Beschäftigungsbeginn noch keinen Urlaub genommen, da meine Probezeit erst jetzt endete. (Gilt hier nicht das Günstigkeitsprinzip, in Bezug auf die 27 statt 26 Tage? Meine Personalabteilung gibt mir leider keinerlei Auskunft zu all diesen Themen!) Wann nehme ich am sinnvollsten den Urlaub? Die Option, den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen, entfällt ja, da mein Vertrag im Dez 2014 ausläuft. Macht es Sinn ihn zwischen MuSch und Elternzeit zu nehmen? Ist dies möglich ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren? (Bis zu 30h pro Woche im Schnitt darf ich ja arbeiten. Wie verhält es sich denn, wenn ich bis 05.09. in MuSch bin und dann ab Montag, 08.09. Urlaub nehmen würde, bliebe mein Anspruch bestehen?Also, würden sich die 17 Urlaubstage x 32h auf den kompletten Monat verteilen und ich somit unterm Schnitt bleiben?) Die Auszahlung des Urlaubs soll angeblich mind. 50% Abzüge mit sich bringen und wäre die wahrscheinlich unvorteilhafteste Option, oder? Kann mir während des Urlaubs gekündigt werden, wenn ich ihn zwischen MuSch und Elternzeit nehme? Ich habe ja im Dezember noch Anspruch auf Weihnachtsgeld, da mein Vertrag ja bis 24.12. läuft, oder? Das würde dann ja verloren gehen, im Falle einer Kündigung. Die Flut an Fragen tut mir leid, aber ich finde derzeit leider keine kompetente Person, die mir face to face Auskunft geben kann bzw. will. Und da ich -mit dann 3 Kindern- jeden Cent brauche, muss ich die finanziell beste Lösung finden...! Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung!! Viele Grüße
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Nach neuem Gesetzt hat der 2. Zwilling einen eigenen Elterngeldanspruch. Mindestsatz plus 300€ Geschwisterbonus ! Urlaub würde ich so schnell wie möglich dann jetzt nehmen, dann ist es erledigt. Im Elterngeldbezug wird es voll angerechnet und wird arg kompliziert. Es sollte auch im Interesse Deines Chefs sein den erledigt zu haben.
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