Susan25
Hallo Frau Bader, im November 2018 habe ich meine erste Tochter zur Welt gebracht und für diese eine Elternzeit bis Mai 2020 beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und erwarte mein zweites Kind im November diesen Jahres. Bislang habe ich meinen Arbeitgeber über diese erneute Schwangerschaft noch nicht informiert - gibt es dafür Fristen, die ich einzuhalten habe? Gerne würde ich die jetzige Elternzeit unterbrechen, um vor der Geburt das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Kann ich danach sofort wieder die "alte" Elternzeit aufnehmen oder verfällt diese dann? Was ist mit den fünf Monaten Elternzeit, die ich für mein erstes Kind nicht nehmen konnte? Habe ich die Möglichkeit, dass ich diese fünf Monate noch an die 1,5 Jahre Elternzeit, die ich für das zweite Kind beantragen möchte, heranhängen kann? Leider ist es bei mir auch so, dass ich mich von dem Vater der beiden Kinder getrennt habe und kommende Woche ausziehen werde. Er hat mir bereits eine Vereinbarung über die Höhe der Unterhaltszahlung und Betreuungsunterhalt für die erste Tochter ausgestellt - er meint, dass wenn ich es über das Jugendamt berechnen lasse, dann könnte er nur den Mindestunterhalt zahlen. Leider macht er immer wieder Andeutungen, dass wenn ich nun nicht schwanger wäre, dass ich ja die Elternzeit beenden könnte (da mein Elterngeld Plus nur 400 € beträgt) - meine Sorge ist nun, dass er die Länge der Elternzeiten irgendwie beeinflussen könnte (damit er den Betreuungsunterhalt nicht so lange zahlen muss). Ich muss dazu sagen, dass er Rechtsanwalt ist.... Wie lange habe ich generell Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch ihn? Habe ich auch Anspruch darauf, dass er mich finanziell bei der Ausstattung für das zweite Baby unterstützt (bspw. bei der Anschaffung eines Geschwisterwagen)? Meine Ersparnisse habe ich leider völlig bei der Ausstattung meiner neuen Wohnung ausgeben müssen :-(.... Ich hoffe, dass ich meine Fragen verständlich formuliert habe - mein Kopf ist so voller Sorgen und Gedanken zu meiner Zukunft als alleinerziehende Mama von zwei Kindern, dass ich manchmal verzweifeln könnte :-(.... Vielen lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Susan
Hallo, 1. Eine solche Verienbarung ist unwirksam 2. Lassen Sie es titulieren beim JA (und ausrechnen) 3. Sie können pro Kind bs zu 24 Mo EZ bis zum 8. Geb übertragen lassen. Liebe Grüße NB
Felica
Beruhig dich. Und mein Rat mach einen Termin beim JA aus oder such dir einen guten Anwalt. Ich vermute nämlich das dein Ex dich sonst gut über den Tisch ziehen wird. Fängt ja scheinbar schon an. Wegen EZ dir stehen pro Kind 3 Jahre zu. Die du auch nutzen kannst. 1 Jahr davon musst du in den ersten 3 Lebebsjahren nehmen, 2 Jahre kannst du darüber hinaus bis zum 8ten Lebensjahr nutzen. Es verfällt also jetzt gar nichts wegen Kind2 oder Trennung. Mein Rat, lass das EG Plus umwandeln in BasisEG zum neuen Mutterschutz. Es darüber hinaus laufen zu lassen wäre zu deinem Nachteil. Dem AG teilst du mit das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Damit bekommst du das volle Mutterschutzgeld. Da das höher ist wie das EG ist der Verlust der restlichen EG-Monate für Kind1 zu verschmerzen. Aber frag bei der Kasse nach, evtl wissen die ja noch eine Lösung. Nach der Geburt von Kind 2 meldest du EZ für Kind2 an. Und da würde ich dir raten mindestens 2 Jahre anzugeben. Alleinerziehend und mit 2 kleinen Kindern ist es eher utopisch das du nach 1 oder 1,5 jahren wieder VZ arbeiten wirst. Da du dich aber bei der erstmeldung für 2 Jahre festlegen musst, dieser Rat von mir. Nach den 2 jshren kannst du dann schauen ob VZ geht oder ob du weiter EZ nutzen willst. Im Falle der EZ kannst du erst die 2 Jahre von Kind1 nutzen und dann noch das letzte Jahr von Kind 2. Bedenke, in der EZ kannst du daheim bleiben oder innerhalb dieser mit bis zu 30 Stunden die Woche in TZ arbeiten. Wegen Unterhalt, du wirst mindestens den Unterhalt für die Kinder bekommen. Wenn dein EX Anwalt ist, ist es eher unwahrscheinlich das er dir gegenüber keinem Betreuungsunterhalt leisten kann. Und das mindestens bis das jüngste Kind 3 wird. Mitunter auch darüber hinaus. Wegen finanziellen wie Unterstützung. Du kannst auch bei der Diakonie nachfragen oder Caritas. Es gibt mitunter dort Gelder für Bedürftige. Frage an ob das auch für dich zutrifft. Mehr wie ein nein kann nicht kommen. Zudem kannst du unterstützend klären ob dir Wohngeld zusteht, kindergeldzuschlag oder auch hartz4.
Ani123
1. Kind geb. Nov. 18. EZ bis Mai 20 mit EGplus. - Beende die EZ zum Beginn des Mutterschutzes vom 2.Kind. Machst du das nicht, bekommst du kein Mutterschaftsgeld, was dein Arbeitslohn ist. - Teile das der EG-Stelle mit und fordere eine Einmalzahlung vom EGplus. Machst du das nicht, dann läuft das EGplus weiter. Dieses wird auf das EG vom 2.Kind (ca. ab Jan.20) mit angerechnet. Das bedeutet, du bekommst dann weniger EG bis Mai 20 (da wird es dann neu berechnet, weil das EGplus vom 1.Kind endet). Teile deinem AG mit, dass du 1 Jahr EZ vom 1.Kind dir übertragen lassen möchtest. (Vielleicht stehen dir auch 2 zu. Frage das bitte bei der EG-Stelle nach). Die Forderung stellst du schriftlich und lässt es dir unterzeichnen. (Ein Schriftstück für dich / eines für AG.) EZ würde ich gefolgt nehmen. - 1. Kind von Nov.18 bis Mutterschutzbeginn 2.Kindes. - 2.Kind von Nov.20 bis Nov.21. Die übrigen zwei Jahre lässt du dir übertragen. - Danach (ab ca.Dez.20) die restliche EZ vom 1.Kind und wenn die Zeit vorbei ist die übrige EZ vom 2.Kind. - Fürs 2.Kind nur 1 Jahr EZ mit EG; du kannst es auch selbst halbieren und die Hälfte zurück legen. - Zudem steht dir bis zum 3.Geburtstag des 1.Kindes ein Geschwisterbonus zu. Betreuungsunterhalt steht dir bis zum 3.Geburtstag zu. Ich würde das Ganze über das JA klären lassen. Für mich wirkt es leider auch so, als wenn er dich "über den Tisch ziehen" möchte. Er kann nicht von dir fordern, dass du arbeiten gehst. Bzgl. Übernahme von Kosten bsp. Geschwisterwagen, das würde ich auch beim JA besprechen.
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