Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie lange Elternzeit mit 2 zusätzlichen Partnermonaten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: wie lange Elternzeit mit 2 zusätzlichen Partnermonaten

Wardeck

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, unser Kind kommt voraussichtlich Ende Oktober zur Welt. Ich möchte für ein Jahr in Elternzeit gehen, also 12 Monate. Elternzeit für mich würde ja erst nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnen, bzw. voraussichtlich Ende Dezember. Mein Ehemann möchte "Väterzeit" für den 2. und 3. Lebensmonat nehmen. Verkürzt sich dann meine Elternzeit, wenn mein Mann die 2 Monate Väterzeit nimmt dann auf 10 Monate oder bleiben meine 12 Monate bestehen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie verwechseln Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit können beide Eltern parallel bis zu drei Jahre nehmen. Elterngeld kann man jedoch nur zusammen 14 Monate nehmen, diese kann man frei verteilen. Nur die Monate, in welchem Mutterschaftsgeld bezogen werden, werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße, NB


momworking

Beitrag melden

Ich glaube, dir geht es nicht um die Elternzeit, sondern um das Elterngeld, oder? Denn ElternZEIT hättest du ja insgesamt 3 Jahre zur Verfügung, ElternGELD gibt es eben für die 12 Monate + 2 Vätermonate. Also, DEIN Elterngeldbezugszeitraum beginnt ab Geburt, die ersten beiden Monate (Mutterschutz) werden IMMER der Mutter zugezählt und das Elterngeld wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Dein Elterngeldbezugszeitraum endet also mit dem 1. Geburtstag deines Kindes. Also nach 12 Lebensmonaten Kind. Dein Partner kann seine 2 Monate Elterngeldbezug parallel zu dir nehmen. Dann bekämt ihr also nach deinem Modell: Lebensmonat 2: Mutterschutzgeld und Elterngeld Vater Lebensmonat 3: Elterngeld Mutter und Elterngeld Vater LG Annette


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...