Wardeck
Liebe Frau Bader, unser Kind kommt voraussichtlich Ende Oktober zur Welt. Ich möchte für ein Jahr in Elternzeit gehen, also 12 Monate. Elternzeit für mich würde ja erst nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnen, bzw. voraussichtlich Ende Dezember. Mein Ehemann möchte "Väterzeit" für den 2. und 3. Lebensmonat nehmen. Verkürzt sich dann meine Elternzeit, wenn mein Mann die 2 Monate Väterzeit nimmt dann auf 10 Monate oder bleiben meine 12 Monate bestehen.
Hallo, Sie verwechseln Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit können beide Eltern parallel bis zu drei Jahre nehmen. Elterngeld kann man jedoch nur zusammen 14 Monate nehmen, diese kann man frei verteilen. Nur die Monate, in welchem Mutterschaftsgeld bezogen werden, werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße, NB
momworking
Ich glaube, dir geht es nicht um die Elternzeit, sondern um das Elterngeld, oder? Denn ElternZEIT hättest du ja insgesamt 3 Jahre zur Verfügung, ElternGELD gibt es eben für die 12 Monate + 2 Vätermonate. Also, DEIN Elterngeldbezugszeitraum beginnt ab Geburt, die ersten beiden Monate (Mutterschutz) werden IMMER der Mutter zugezählt und das Elterngeld wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Dein Elterngeldbezugszeitraum endet also mit dem 1. Geburtstag deines Kindes. Also nach 12 Lebensmonaten Kind. Dein Partner kann seine 2 Monate Elterngeldbezug parallel zu dir nehmen. Dann bekämt ihr also nach deinem Modell: Lebensmonat 2: Mutterschutzgeld und Elterngeld Vater Lebensmonat 3: Elterngeld Mutter und Elterngeld Vater LG Annette
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