mia_sun_27
Sehr geehrte Frau Bader. ich habe am 27.12.2012 meine Tochter zur Welt gebracht der errechnete Entbindungstermin war der 30.03.2013. Sie kam drei Monate zu früh auf die Welt. Daher konnte ich die 6 Wochen davor und die 8 Wochen danach in unserem Fall 12 Wochen danach nicht nehmen. Insgesamt wären es 18 Wochen Mutterschutz. Das Geld habe ich in einer Summe erhalten. Von meiner Arbeit habe ich ein Brief bekommen das mein Elternjahr am 26.12.2013 endet und ich am 27.12.2013 wieder anfangen müsste. Meine Frage daher warum werden mir anschließend nicht diese 18 Wochen rangehangen??? Eine Information die ich erhalten habe hieß das man nachdem Elternjahr 2 Jahre Elternzeit ranhängen kann. Ist das so richtig? Und kann mich mein Arbeitgeber in der Zeit kündigen?? Und über wen bin ich dann Versichert?? Über eine schnellst mögliche Antwort Ihrer seits würde ich mich sehr freuen. Mfg Sandra
Hallo, Sie haben 6 + 12 Wochen Mutterschutz, die dann hinten dran gehängt wird. Und danach bis zum 3. Lj EZ (auf Wunsch). Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Elternzeit geht immer ab Geburt. Wenn Du nur ein Jahr beantragt hast, dann muss der AG einer Verlängerung zustimmen.
SumSum076
Wie hast du denn deine Elternzeit angemeldet? Und warum schickt dir dein AG erst jetzt die Bestätigung darüber? Je nach dem wie du es formuliert hast, hast du 1 Jahr Elternzeit ab Geburt oder eben 1 Jahr ab Mutterschutzende. Im zweiten Fall hast du aber 1 Jahr und 18 Wochen Elternzeit verbraucht. Wenn dich damals unklar ausgedrückt hast und dein AG wirklich erst jetzt die Bestätigung geschickt hat, dann könntest du versuchen, es mit deinem AG auszumachen, dass ihr euch missverstanden habt. Wenn dein AG zustimmt, kannst du deine Elternzeit verlängern. Um 18 Wochen oder um ein oder zwei Jahre! Wie du möchtest. Hättest du Elternzeit von min 2 Jahren angemeldet, könntest du ohne Zustimmung des AG verlängern können. (bei unter 2 Jahren ist sie erforderlich). Gruß Sabine
Colien07022004
Hallo, so war es bei uns auch! Da das Mutterschutzgeld höher als das Elterngeld ist, wird es sozusagen verrechnet. Nach der Geburt, egal ob Frühchen oder nicht, steht einem das Jahr Elterngeld zu. Als Frühcheneltern empfindet man das als ungerecht, da man die Zeit gar nicht genießen kann und lange um sein Kind bangt und viel Zeit im KH verbringt. Leider ist es aber ganz klar geregelt, Elternzeit ab Geburt für 1 bzw 2 Jahre. Lg
mia_sun_27
Danke für Ihre Antwort. Wo ist das denn gesetzlich festgehalten bzw wie kann ich das mein Arbeitsgeber vorlegen?? mfg
SumSum076
Mutterschutzgesetz! Für den Fall, dass er nicht so gut lesen kann, kann er sich bei den Krankenkassen informieren! Gruß Sabine
mia_sun_27
Ok. Nur leider habe ich nichts gefunden wie es bei einer Frühgeburt aussieht. Das man nach dem Elternjahr die Mutterschutzwochen rangehangen bekommt
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