Karonka
Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet und würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind erklären. Jedoch möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht übertragen, um für einen eventuellen Umzug nicht seine Zustimmung zu benötigen. Können Sie mir sagen, wie so etwas möglich ist? Herzlichen Dank!
Hallo das ABR ist ein Teil des Sorgerechts. Es ist grds nicht einfach abtrennbar, außer gerichtlich. Wenn Sie nicht zustimmen, kann er es gerichtlich ersetzen lassen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ist nicht möglich, höchstens wenn ein Richter das bei Trennung zuteilt das kann er dann aber auch deinem Partner geben
Karonka
Hallo Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort! Gibt es die Möglichkeit, eine Vereinbarung bzgl. eines Umzugs zu treffen, die dann auch verbindlich ist? (Vielleicht im Sinne einer Erklärung, dass mein Partner einem späteren Umzug zustimmt) Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Du musst die Frage neu stellen. Frau Bader liest spätere Einwände nicht mehr....
Karonka
Danke!
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