Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Partner und ich stehen gerade mehr oder weniger kurz vor der Trennung. Er ist damals zu mir und meinem Sohn (8) in unsere Wohnung gezogen. Wir haben eine gemeinsame Tochter bekommen, sie ist jetzt 10 Monate. Bei einem Streit hat er mir gedroht die Kleine mitzunehmen, das sie quasi bei ihm wohnt. Die Möbel würde er auch mitnehmen (die Rechnungen gingen von unserem gemeinsamen Konto ab). Kann er das so einfach machen? Ich habe Angst, dass er mir nun meine Tochter wegnehmen will. Ich bin am Boden zerstört, er ist immer sehr aufbrausend und wird laut sodass die Kinder alles mitbekommen und unsere Kleinste weint dann immer ganz doll weil er auch immer sehr laut wird ihr gegenüber... Ich bin mit den Nerven am Ende und weiß nicht was ich tun soll.
Bitte helfen Sie mir und geben mir einen Rat..
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Biegall
Mitglied inaktiv - 06.04.2021, 19:42
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
die Kleine wird bei dem leben, bei dem sie jetzt den Lebensmittelpunkt hat. Das ist unabhängig davon, wer bei wem in die Wohnung gezogen ist.
Ansonsten kommt es darauf an, ob es einen Mietvertrag gibt, indem er genannt ist. Ansonsten können Sie ihn schlichtweg rausschmeißen.
Bezüglich der Möbel ist entscheidend, wer im Kaufvertrag steht. Derjenige ist der Eigentümer und darf die Möbel auch nach der Trennung behalten.
Es macht Sinn, bereits jetzt Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen und darauf hinzuweisen, dass eine Trennung bevorsteht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2021
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
Nein kann er nicht, er darf hinziehen wo er will das Kind ohne deine Zustimmung nicht ( ausser ein Gericht entscheidet das), andersrum gilt das auch
von
misses-cat
am 06.04.2021, 19:48
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
..
von
mellomania
am 06.04.2021, 20:28
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
ich hoffe, ihr seid nicht verheiratet, denn so leicht kriegst du ihn dann nicht aus der Wohnung! aber das klärt im notfall ein gericht.
zur wichtigsten frage aber, natürlich kann er das Baby nicht einfach mitnehmen.
wenn er das nächste mal ausfallend wird, ruf die Polizei!
ruf mal beim Jugendamt an und schildere die Situation, du wirst dort auch einen beratungstermin bekommen.
Hunde die bellen, beissen nicht, wahrscheinlich hat er angst, dass ihm sein warmes nestchen entzogen wird, deswegen dreht er jetzt bissl durch.
alles gute!
Mitglied inaktiv - 07.04.2021, 09:23
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Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht
1. Wohnung: steht er im Mietvertrag? Wenn nein, dann kannst du ihn eh sozusagen einfach rauswerfen. Wenn ja, muss im Zweifel das Gericht entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf.
2. Möbel: gemeinsames Konto - also kann er auch nicht einfach alles so mitnehmen, als wenn er alleine bezahlt hätte. Wird auf "teilen" hinauslaufen. Also 2 Regale gemeinsam gekauft - jeder bekommt 1 oder statt des Regals den Sessel etc.
3. Kind mitnehmen: nein, kann er nicht. Er darf ausziehen - aber das Kind bleibt wo es ist, es sei denn es gibt einen anders lautenden Gerichtsbescheid (eher nicht).
Wird er wieder ausfällig, Polizei rufen.
Und jetzt schon mal ganz grundsätzlich selbst! zum JA traben, Situation schildern und um Rat bitten. So bist du diejenige, die sich frühzeitig kümmert und nicht diejenige, die plötzlich Post vom JA bekommt, weil er da aufgeschlagen ist und allen Möglichen Kram erzählt hat.
von
cube
am 07.04.2021, 11:21