Crivisa
Hallo, ich bin seit knapp 1 Jahr getrennt und habe schon immer das alleinige Sorgerecht für unsere 11 jährige Tochter gehabt. Bisher gab es keine Gründe (und sehe ich auch noch immer nicht) warum ich das Sorgerecht teilen sollte. Wir können alles so regeln und somit stellt das eigentlich auch kein Problem dar. Nun mein aber ihr Vater, dass er das geteilte SR haben will- weil ihn immer alle Fragen und auch unsere Tochter unter der Woche ab und zu mal, wenn ich auf Geschäftsreisen bin bei ihm schläft. Er bezieht sich auf Ärzte, etc. Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, will aber nicht das Recht verlieren umziehen zu können oder in Urlaub fahren zu können wann ich will und wohin ich will ohne ihn vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Es gibt jetzt bspw. von seiner Familie Diskussionen weil ich mit unserer Tochter Urlaub in Ägypten alleine mache. Kann man also das Sorgerecht vom Aufenthaltsbestimmungsrecht gleich trennen und ich sagen - ja du bekommst es, aber nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch? Unterhalt zahlt er keinen und ich habe auch keinen UHV beantragt, falls das irgendwie relevant ist. Vielen Dank und Viele Grüße
Hallo, in den meisten Fàllen wird er das Sorgerecht mit bekommen. Aber trotsdem kònnen Sie das ABR haben Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Unterhalt und Sorgerecht haben eigentlich miteinander nix zu tun, aber da würde ich ihn mal packen. Er möchte Rechte am Kind ? Gerne, dann soll er aber ab sofort auch seine Pflichten erfüllen und finanzielle Verantwortung für das Kind tragen. Wieso hast Du keinen Unterhaktsvorschuss beantragt ? Steht dem Kind zu und wird auf dem Sparbuch nicht schlecht, wenn Du im Alltag nicht darauf angewiesen bist. Du schenkst ihm jeden Monat Geld. Das ABR ist immer am Sorgerecht dran, aber alles wichtige ist doch eh schon gelaufen. Konto, Pass, weiterführende Schule. Ihr sprecht Euch eh ab, und Urlaub und Umzug kann man notfalls auch vor Gericht klären. Das Kind ist alt genug gehört zu werden und er kann nur begründet was verbieten. Oder hast Du vor so weit wegzuziehen dass der Umgang gefährdet ist ? Auch da ist das Kind alt genug ggf. mit Bus und Bahn zum Vater zu fahren.
Crivisa
Danke dir für deine Antwort. Gerade vor Gericht irgendwann wollte ich dann nicht. Bezüglich Unterhalt: den kann er eh nicht zahlen, da er zu wenig verdient und jetzt sowieso arbeitslos ist. Ich verdiene genug, dass ich das allein geschultert bekomme. Ich bin froh, wenn er für seine Tochter da ist und sie auch außer der Reihe mal nimmt, wenn ich spontan auf Geschäftsreise muss. Alles was ich nach der Trennung wollte war meine Ruhe und mich nicht noch mit Ämtern oder Gerichten rumärgern und irgendwelche Formulare ausfüllen.
Sternenschnuppe
Ah, ok. Das mit außer der Reihe hört sich gut an. Das ist viel Wert. Er würde bei den Vorraussetzungen das Sorgrecht sofort bekommen vor Gericht, also den Prozeß muss man nicht führen. Kostet auch alles. Gerade wenn Du auf Geschäftsreise bist ist es doch sehr gut, wenn er sie auch rechtlich vertreten kann falls notwendig. Und das mit dem ABR wird wirklich überbewertet. Der Aufenthalt bei Dir ist unstrittig, ihr sprecht eh alles ab soweit. So wie Du Dich liest würdest Du auch bei einem Umzug alles geben, dass der Umgang großzügig weitergeht. Klar darf er dann mehr mitentscheiden oder eben offiziell, aber vor Gericht wäre es wirklich Formsache. Wegen dem Unterhalt würde ich die Gelegenheit dennoch nutzen, auch wenn Du gut verdienst. Er hat auch Verantwortung, er soll den Hintern bitte bewegen. Müssen ja nicht gleich 300€ im Monat sein. Bemühungen sollten aber da sein in Arbeit zu kommen. Und sei es am Ende dass er den Führerschein bezahlt indirekt damit.
Ähnliche Fragen
frage steht ja bereits oben.. was ist zu beachten bei welchen gründen bekommt man es allein wer erhät abr?
Hallo ich lebe mit meiner Tochter und meinem Freund (Vater des Kindes) zusammen.(nicht verheiratet) Ich habe das alleinige Sorgerecht, nun möchte er (Vater des kindes) das geteilte Sorgerecht haben. Ich verbiete ihm nichts mit dem Kind, er darf auch so alles machen, auf meine Frage warum er denn dann geteiltes Sorgerecht möchte, sagt er, "Da ...
Guten Abend ich habe mal eine Frage und zwar können Sie mir erklären was der unterschied zwischen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Sorgerecht ist ? Danke schon mal im Voraus für eine Antwort MfG
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit September geschieden. In der Scheidung wurde lediglich beschlossen und festgehalten das meine Exfrau und ich das geteilte Sorgerecht haben. Nun möchte ich meine Kinder zu mir holen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht schriftlich geregelt. Kann ich meine Kinder zu mir nehmen? Habe ich eine Chance das ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht getrennt (im gleichen Ort) lebender Eltern. Während der Schwangerschaft kann die Mutter ja umziehen wohin sie will (oder etwa nicht???). Aber sobald das Kind da ist, dürfte sie das dann nicht mehr ohne Zustimmung des Vaters, wenn dieser das ...
Hallo ich brauche ganz schnell und dringend Hilfe ... also mein Sohn ist 15 Monate alt und ich War schwanger damals dann habe ich mich getrennt weil es nicht interessiert hatte und er mich sehr schlecht behandelt hat ... er hatte mich dann immer nur nachts angerufen wenn er getrunken hatte und ja immer zu Zeiten nachts um 1 oder 2 Uhr .. Vaterschaf ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Kinder im Alter von 7 und 3 Jahren, vom Kindsvater lebe ich getrennt, die Kinder sind 14 tägig von Freitag bis Sonntag bei ihn, in den Ferien nimmt er sie nicht. Aus beruflichen Gründen, würden wir gerne umziehen. Der Umzug würde bedeuten, dass wir knapp 60km wegziehen würden, dort hätte ich die Möglichk ...
Ich habe im Moment das alleine Sorgerecht mein Partner möchte das gemeinsame. Jetzt stellt sich mir die Frage wer hat danach das aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet und würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind erklären. Jedoch möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht übertragen, um für einen eventuellen Umzug nicht seine Zustimmung zu benötigen. Können Sie mir sagen, wie so etwas möglich ist? Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich stehen gerade mehr oder weniger kurz vor der Trennung. Er ist damals zu mir und meinem Sohn (8) in unsere Wohnung gezogen. Wir haben eine gemeinsame Tochter bekommen, sie ist jetzt 10 Monate. Bei einem Streit hat er mir gedroht die Kleine mitzunehmen, das sie quasi bei ihm wohnt. Die Möbel würde er a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma