Kugelbauch23
Hallo Frau Bader, Ich habe versucht die Antwort auf meine Fragen hier selber zu finden, aber irgendwie werden sie leider nicht so richtig beantwortet. Momentan habe ich Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt und entbinde Ende August. Ich bin jetzt dabei zu entscheiden, ob ich 1 oder 2 Jahre Elternzeit nehmen soll. Eigentlich hatte ich mich für die 2 Jahre entschieden, habe dazu aber nun folgende Frage: Wenn ich bei 2 Jahren Elternzeit innerhalb des Jahres, in welchem ich Elterngeld beziehe, wieder schwanger würde, würde mir zwar das gleiche Elterngeld zustehen wie zuvor, aber wie ist es finanziell bis zum Mutterschutz? Ich bekäme ja, da ich im Mutterschutz wäre, kein weiteres Beschäftigungsverbot, also keine Lohnfortzahlung !?? Könnte ich dann evtl. die Monate bis zum Mutterschutz teilzeit arbeiten, wobei dann wahscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde? Und wenn ich doch nur ein Jahr Elternzeit nehme, habe ich 1. den Druck schnell wieder schwanger sein zu müssen oder eben zu arbeiten, aber wohin dann mit Kind Nummer1? Aber wieder volle 12 Monate arbeiten zu gehen kann doch nicht die beste Löung sein oder? Das würde bedeuten, dass ich erst ein 2. Kind bekommen könnte, wenn das 1. bereits 3 Jahre alt ist, dass fänd ich etwas spät.... Viele viele Fragen, besser früh als zu spät, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Danke!
Hallo, an der Eltern Geld für das erste Kind würde sich nur etwas ändern, wenn das Kind in den ersten zwölf Monaten geboren wird. Ansonsten erhalten Sie für das zweite Kind das Elterngeld plus dem Geschwisterbonus. Lohnfortzahlung bekommen Sie nicht, wenn sie in Elternzeit sind. Während des Mutterschutzes würden Sie dann nur den Anteil der Krankenkasse erhalten. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Also das selbe EG bekommst Du nur wenn Dein zweites Kind in der Zeit kommt wo Du EG beziehst (maximal 12(14) Monate). Wenn Du TZ arbeiten möchtest, kannst Du dies machen, und dann wird dies auch für das neue EG zu Grunde gelegt. Wenn Du TZ in EZ arbeitest, dann kann auch wieder ein BV ausgesprochen werden, dann allerdings auch nur mit dem TZ Lohn. Was für Dich nun wie in Frage kommt, dass musst Du selber wissen und entscheiden. Und ja, wenn Du das volle EG haben willst, und während den Schwangerschaften finanziell keine Einbußen, dann musst Du entweder innerhalb des 1. Jahres noch ein zweites Kind bekommen, oder ein Jahr EZ machen, und wenn Du sicher bist dass Du ein BV bekommst, dann zum Ende der EZ wieder schwanger werden. Dann greift das BV eigentlich ab dem 1. Arbeitstag. Ansonsten bleibt eben nur warten und einen 'größeren' Abstand zwischen den Kids haben. LG Sabine
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